LSD, Ketamin und Co. könnten eine hilfreiche Ergänzung in der Therapie psychisch schwer kranker Menschen sein, zeigen Studien. Mittlerweile dürfen auch Therapeuten ausserhalb des klinischen Settings mit psychoaktiven Substanzen therapieren.

Psychedelisch aktive Drogen gelten in der Schweiz aber als Betäubungsmittel und sind verboten. Deshalb muss beim Bundesamt für Gesundheit (BAG) eine Ausnahmebewilligung für die Behandlung beantragt werden. Die Erlaubnis wird für einen konkreten Patienten erteilt und ist nur ein Jahr gültig.

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Ärzteliste kursiert im Internet

Illegale Substanzen, psychisch vulnerable Patienten – da muss das BAG beim Erteilen der Bewilligungen grosse Sorgfalt walten lassen. Auf einer im Internet kursierenden Liste von Therapeuten, die bereits entsprechende Substanzen einsetzen dürfen, stehen allerdings Namen, die staunen lassen: Neben einer Ärztin, die ausschliesslich homöopathisch therapiert, finden sich zwei Ärzte aus dem engeren Umfeld der umstrittenen Solothurner Kirschblüten-Gemeinschaft.

Der eine ist ein enger Weggefährte des mittlerweile verstorbenen Sektengründers Samuel Widmer und lebt seit Jahrzehnten in der Kommune. Der andere musste als ärztlicher Direktor des Psychiatriezentrums Münsingen BE den Hut nehmen, weil er Mitglieder der Sekte eingestellt hatte.

«Bewegung mit totalitärem Anspruch»

«Innerhalb der Kirschblüten-Gemeinschaft setzen wir uns immer wieder mit der Frage auseinander, was eine Sekte charakterisiert und ob wir dazuzuzählen sind. Wir sind dabei immer wieder zum Schluss gekommen, keine Sekte zu sein», ist auf der Website der Kirschblüten-Gemeinschaft zu lesen.

Für die Schweizerische Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie ist die Gemeinschaft hingegen eine «gefährliche Bewegung mit totalitärem Anspruch, die Menschen mit Heilsversprechen ködert und elementare ethische Prinzipien der seriösen und professionellen Psychotherapie verletzt». Das Konzept sei «eingelassen in eine Heilslehre, die den Anspruch der Wissenschaftlichkeit und der Überprüfbarkeit weit hinter sich gelassen hat».

«Die im Gesuch enthaltenen Angaben basieren auf Selbstdeklaration der Ärztinnen und Ärzte.»

Bundesamt für Gesundheit

Das Bundesamt für Gesundheit schreibt auf Anfrage des Beobachters: «Die im Gesuch enthaltenen Angaben basieren auf Selbstdeklaration der Ärztinnen und Ärzte.» Es würden die fachlichen Kenntnisse im Hinblick auf die beschränkte medizinische Anwendung von verbotenen Betäubungsmitteln berücksichtigt sowie die Zugehörigkeit zu relevanten Fachgesellschaften. Weitere Hintergrundprüfungen könne man nicht vornehmen.

«Aus Datenschutzgründen können wir uns nicht zu Bewilligungsinhaberinnen und -inhabern äussern», erklärt das BAG weiter. «Falls Beschwerden oder Hinweise auf unethisches Verhalten oder Ähnliches vorliegen, werden diese selbstverständlich überprüft.»