Viviane Walser wunderte sich über eine Rechnung von UPC/Sunrise über 120 Franken. Diese wurde an sie und ihren Lebenspartner adressiert, ohne dass sie je einen Vertrag mit der Firma abgeschlossen haben. Es handelte sich um die Rechnung für den Kabelanschluss für das erste Quartal 2025.

Vermieterinnen kündigen Verträge

Lange Zeit lief der Anschluss über den Vermieter, abgerechnet wurde er über die Nebenkosten. Heute sehen viele Menschen über das Internet fern und haben dafür einen direkten Vertrag mit einem Anbieter. Immer mehr Vermieterinnen kündigen deshalb ihre Verträge mit den Netzanbietern.

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So geschah es auch im Mehrfamilienhaus in Thun, in dem Viviane Walser, die eigentlich anders heisst, wohnt. Die Vermieterin kündigte den Kabelanschlussvertrag mit UPC/Sunrise per Ende 2024, und der Kabelanschluss wurde fortan den einzelnen Mietparteien in Rechnung gestellt. Walser und ihr Lebenspartner wohnen seit 13 Jahren in der Wohnung und haben den Anschluss von UPC/Sunrise beim Einzug plombieren lassen. Mindestens drei weitere Mietparteien haben die gleiche Rechnung erhalten.

Fehlende Information

UPC/Sunrise erklärt gegenüber dem Beobachter, es sei versäumt worden, ein Informationsschreiben zur Rechnung beizulegen. Ein solches werde in Kürze nachgereicht. Als sich Viviane Walser bei UPC/Sunrise beschweren wollte, konnte weder der Kundenberater noch die Rechnungsstelle sie als Kundin im System finden. Sie könne die Rechnung vernichten.

Man muss weder bezahlen noch antworten

Beobachter-Expertin Nicole Müller erklärt: «Wer einen solchen Brief bekommt und kein Abo bei UPC/Sunrise hat, muss weder bezahlen noch antworten – schliesslich besteht kein Vertragsverhältnis, man ist zu nichts verpflichtet.» Es ist aber auch nicht verboten, dem Anbieter mitzuteilen, dass man kein Interesse an dem Angebot hat.

Mieter können das Geld für die letzten fünf Jahre vom Vermieter zurückfordern, wenn sie merken, dass sie die Gebühr über die Nebenkosten bezahlt haben, obwohl ihr Anschluss plombiert war. Dabei spiele es keine Rolle, so Müller, ob der Vermieter das Geld an den Anbieter weitergegeben hat. Es sei Sache des Vermieters, mit dem Anbieter zu verhandeln, damit er es zurückbekomme.

Quellen
  • Korrespondenz mit Kundin: per Telefon und Mail
  • Korrespondenz mit UPC: per Telefon und Mail
  • Korrespondenz mit Expertin: per Telefon