Ameti, Mieten, E-ID
Wurde die Schweiz diese Woche gerechter, transparenter, fortschrittlicher? Und wo gings rückwärts? Der Nachrichtenüberblick des Beobachters für die Woche vom 9. September 2024.
Liebe Leserinnen und Leser
Willkommen zu «Das war richtig wichtig». Hier ordnen wir immer freitags die wichtigsten Nachrichten der vergangenen Woche für Sie ein. Es sind diesmal mehr als gewohnt, denn gerade tagt das Parlament in der Herbstsession. Wir haben Ihnen am Schluss dieses Überblicks eine Handvoll weiterer wichtiger Nachrichten aufgelistet.
Diesmal:
- Elektronische Identität: Sie kommt 2026 – kostenlos und freiwillig
- Bundesgericht entscheidet: Vermieter dürfen Renovationskosten stärker auf Miete überwälzen
- Krankenkassen: Umstrittene Vitamin-Tests treiben Prämien hoch
Aber zuerst:
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Das Zitat der Woche
Aus der Psychologie weiss man, dass es Menschen schwerfällt, gleichzeitig zwei widersprüchliche Gedanken im Kopf zu haben. Ein Paradebeispiel dazu sieht man gerade, wenn es um Sanija Ameti geht. Am vergangenen Wochenende hat die Politikerin und Aktivistin mit einer Pistole auf ein Bild der Muttergottes mit Kind geschossen. Das war, wie sie auch selber sagte, «absolut dumm» und hat Menschen verletzt. Sie bat um Verzeihung. Gedanke eins: So eine Aktion sollte Konsequenzen haben. Gedanke zwei: nicht jene, die da gerade über Ameti hereinbrechen.
«Sanija Ameti geht es sehr schlecht.» – Stefan Manser-Egli, Co-Präsident Operation Libero
Ameti erhält Morddrohungen. Sie und ihre Familie stehen unter Polizeischutz. Ihre Stelle bei einer PR-Agentur hat sie verloren, ein Parteiausschlussverfahren läuft, die Kantonspolizei Zürich prüft zwei Anzeigen gegen sie – ausländische Medien machen sie zur Hassfigur. Gerade wenn Sie Frau Ameti nicht mögen und Sie ihre Aktion verletzt hat: Stellen Sie sich mal kurz vor, wie es Ihnen nach alldem so ginge.
Elektronische Identität: Sie kommt 2026 – kostenlos und freiwillig
Darum gehts: Nach dem Nationalrat gab diese Woche auch der Ständerat grünes Licht zur Einführung einer staatlichen elektronischen Identität (E-ID). Zwischen den beiden Räten bestehen noch kleinere Differenzen hinsichtlich Datenschutz und Cybersicherheit. Diese müssen noch bereinigt werden. Schon jetzt ist aber klar, dass die E-ID kostenlos und freiwillig sein soll – und die analogen Identitätskarten oder Pässe nicht damit ersetzt werden. Das Ziel ist, dass die E-ID ab 2026 einsatzbereit ist und wir uns «sicher und einfach in der virtuellen Welt ausweisen können», sagte der zuständige SP-Justizminister Beat Jans.
Warum das wichtig ist: Mit der E-ID liesse sich zum Beispiel ein Strafregisterauszug elektronisch bestellen oder beim Kauf von Alkohol in einem Onlineshop der Altersnachweis erbringen. Auch das elektronische Organspende-Register soll mit der E-ID verknüpft werden. Im März 2021 wurde das erste Gesetz in einer Volksabstimmung von fast zwei Dritteln der Stimmbevölkerung abgelehnt, weil der Bund die Herausgabe der E-Identifikation Privaten überlassen wollte.
Das sagt der Beobachter: Nach dem klaren Absturz der ersten Gesetzesvorlage hat der Bund nun im zweiten Anlauf vieles richtig gemacht. Die berechtigten Bedenken zu Sicherheitsfragen und Datenschutz wurden aufgenommen. Die hoheitliche Aufgabe des Identitätsnachweises bleibt beim Staat. Der Erfolg hat auch mit der partizipativen Erarbeitung des neuen Gesetzes zu tun: Schon früh wurden die damalige Gegnerschaft und die Bevölkerung intensiv einbezogen. Warum private Interessen bei der elektronischen Identität wirklich nichts zu suchen haben, lesen Sie hier:
⇒ Jetzt lesen: «Der Staat muss unsere sichere Identifikation garantieren»
Über «Das war richtig wichtig»
Was hat die Schweiz diese Woche gerechter, transparenter, fortschrittlicher gemacht? Und wo gings eher rückwärts? Wo weiterlesen, wenn Sie es genauer wissen möchten? Wir liefern Ihnen immer freitagmittags drei bis vier wirklich wichtige Nachrichten – kompakt, verständlich und mit Haltung aufgeschrieben. Auch als E-Mail abonnierbar.
Bundesgericht entscheidet: Vermieter dürfen Renovationskosten stärker auf Miete überwälzen
Darum gehts: Das Bundesgericht fällte diese Woche einen eigentümerfreundlichen Leitentscheid. So soll Vermietern in der aktuellen Tiefzinsphase ein Renditezuschlag von 2 statt wie bisher 0,5 Prozent zum Referenzzinssatz erlaubt sein. Damit soll es einen Anreiz geben, Immobilien zu unterhalten und Renovationsarbeiten durchzuführen. Investitionen für Sanierungen können nun neu zum gleichen Satz verzinst werden wie die Renditen bei der Berechnung des Anfangsmietzinses.
Warum das wichtig ist: Das Urteil fällt mitten in eine Phase, in der neu ausgeschriebene Mietwohnungen so teuer sind wie kaum je zuvor. Kürzlich wurde bekannt, dass bei Neumieten der höchste Anstieg seit über 30 Jahren verzeichnet wurde. Nun müssen neue Mieterinnen und Mieter auch mit noch höheren Mietzinsaufschlägen nach Sanierungen rechnen als bisher.
Das sagt der Beobachter: Vermieterinnen dürfen trotzdem nicht alles tun, und Mieterinnen müssen nicht alles einfach hinnehmen. Konkret muss die Eigentümerschaft bei der Schlichtungsbehörde nachweisen, dass der Mietzins nach einer erheblichen Erhöhung nicht missbräuchlich ist. Um die Vermieter in die Pflicht zu nehmen, den Mietzins zu rechtfertigen, müssen Mieterinnen und Mieter vor allem eines tun: das Verfahren in Gang bringen, und zwar innert 30 Tagen. Was Sie dabei genau beachten müssen, erfahren Sie hier:
⇒ Jetzt lesen: Mietzins – Anfechten kann sich auszahlen
Krankenkassen: Umstrittene Vitamin-Tests treiben Prämien hoch
Darum gehts: Im ersten Halbjahr stiegen die Kosten für Laboranalysen so sehr, dass die erst unlängst eingeführten Kostenbremsemassnahmen zunichtegemacht werden. Das zeigen neue Zahlen des Krankenkassenverbands Santésuisse, die die «Rundschau» diese Woche öffentlich machte.
Warum das wichtig ist: Unnötige Laboranalysen werden immer wieder als eines der Probleme genannt, wenn es um die steigenden Gesundheitskosten geht. Die drei umsatzstärksten Analysen, die in Auftragslaboren gemacht wurden, sind Vitamin-Tests. Diese seien in 99 Prozent der Fälle nicht nötig, sagt der Direktor des Instituts für Hausarztmedizin an der Universität Zürich zu SRF. Erst neulich kam eine Recherche im Beobachter zu einem ähnlichen Schluss, was trendige Vitaminkuren angeht: «Sorgen bloss für teuren Urin.»
Das sagt der Beobachter: Diese Vitamin-Analysen sind nur die Spitze des Eisbergs. In ein paar Tagen wird bekannt, wie viel teurer die Krankenkassenprämie 2025 wird. Und bereits ist klar: Einmal mehr werden Profitgier, Fehlanreize, Lobbying und Misswirtschaft den Preis nach oben getrieben haben. Darum haben wir diese Woche das Projekt «Prämienticker» lanciert. Wir recherchieren ab nun ein Jahr lang intensiv zu den Kostentreibern – und machen Druck im Namen der Patientinnen und Bürger.
⇒ Jetzt lesen: Gegen den Prämienhorror – packen wir es an!
Auch sonst war diese Woche viel los. So hat der Beobachter beschlossen, die Eidgenössische Finanzkontrolle vor Gericht zu ziehen. Die Details zu unserem Entscheid lesen Sie hier. Und das Parlament hat an der Session unter anderem diese Entscheide gefällt, die uns wichtig scheinen:
- Künftig soll frei wählbar sein, ob man von der Krankenkasse komplementärmedizinische Leistungen vergütet haben will oder nicht. Das fordert der Nationalrat. Befürwortet der Ständerat die Motion ebenfalls, muss der Bundesrat eine Gesetzesänderung ausarbeiten.
- Sexualstraftaten sollen nicht mehr verjähren, wenn das Opfer unter 16 Jahre alt ist. Heute liegt die Grenze bei 12 Jahren. Der Nationalrat hat eine entsprechende Motion angenommen, gegen den Willen des Bundesrats.
- Der Nationalrat will Inkassounternehmen zurückbinden. Dies, weil diese zu oft Rechnungen im Sinne ihrer Auftraggeber aufblähten und unangemessene oder gar missbräuchliche Gebühren erhöben. Ob diese Aufschläge nicht breeits jetzt unrechtmässig sind, ist allerdings umstritten.
- Wer ein Haus kauft oder neu baut, wird künftig länger Zeit haben, Baumängel zu melden. Das Parlament hat sich auf eine Verlängerung der Fristen geeinigt.
- Betriebene sollen Einträge im Betreibungsregister künftig verbergen lassen können. Das soll dann möglich sein, wenn der Gläubiger nicht belegen kann, dass seine Forderung gerechtfertigt ist.
Geschrieben haben diesen Überblick diesmal Oliver Fuchs, Lukas Lippert und Florian Wüstholz.
Bis nächste Woche. Wir bleiben für Sie dran.
1 Kommentar
E-ID ohne mich. Ich mache keinen freiwilligen Schritt zum Überwachungsstaat. Habe über Jahrzehnte durch verschiedene Tätigkeiten und Aufgaben in Beruf, Armee u. Polizei in vieles Einblick erhalten, so dass ich sage: "Oh NEIN"