Das Beobachter-Format «Hesch gwüsst?» bietet Gegensteuer zum scheinbar komplizierten (Rechts-)Alltag. Hier erfahren Sie in wenigen Schritten, wie Sie ein Problem lösen oder eine Situation souverän meistern.

Zum Beispiel, wenn der Vermieter komische Fragen bei der Bewerbung für die Mietwohnung stellt.

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Ich habe mich um eine Wohnung beworben. Der Vermieter will eine Ausweiskopie. Muss ich sie beilegen?


Nein.

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Oder besser gesagt: Das darf er erst verlangen, wenn man als Mieterin feststeht und der Vertrag aufgesetzt werden soll.

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Er will auch meinen Zivilstand wissen.


Auch das muss man aus Datenschutzgründen nicht angeben.

Es ist für das Mietverhältnis nicht relevant, ob man verheiratet, ledig oder sonst etwas ist. Zulässig ist einzig die Frage, ob die Wohnung als Familienwohnung genutzt werden soll.

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Meine Nationalität geht ihn auch nichts an, oder?


Korrekt. Auch das ist irrelevant. Und: Bei der Frage nach der Nationalität oder dem Heimatort besteht Diskriminierungspotenzial.

Der Vermieter darf aber nach einer Aufenthaltsbewilligung fragen. Er hat gewisse gesetzliche Pflichten auf der Grundlage des Ausländer- und Integrationsgesetzes, und der Ablauf der Bewilligung kann auch einen Einfluss auf das Mietverhältnis haben.

⎯ 4 ⎯

Welche Daten sind sonst noch irrelevant?


Man muss zum Beispiel keine Angaben zur Konfession machen.

Referenzauskünfte darf der potenzielle Vermieter auch nur dann einholen, wenn man dem ausdrücklich zustimmt. Und man ernsthaft als Mieterin in Frage kommt.

⎯ 5 ⎯

Wenn ich das Formular halb leer lasse, bekomme ich die Wohnung aber nicht.


Bei unerlaubten Fragen darf man lügen. Das heisst aber nicht, dass man etwa einen Ausweis fälschen darf, nur weil der Vermieter den nicht verlangen dürfte.

Das Merkblatt des eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) hält detailliert fest, was gefragt werden darf und was nicht. Dort kann man auch einen Datenschutzverstoss melden.

So viel für heute

Viel Erfolg bei der Wohnungssuche!

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