Klar ist, dass Sie den verlorenen Schlüssel auf Ihre Kosten ersetzen müssen. Ob Sie allerdings zusätzlich für ein neues Türschloss oder gar eine neue Schliessanlage im Haus aufkommen müssen, hängt von den konkreten Umständen ab: Sie müssen nur dann bezahlen, wenn ein begründeter Verdacht besteht, dass der verlorene Schlüssel unrechtmässig verwendet werden könnte.

Das wäre dann der Fall, wenn der Schlüssel eindeutig Ihrer ehemaligen Wohnung zugeordnet werden kann. Also beispielsweise, wenn Sie den Schlüssel vor Ihrer Haustüre oder Ihre Tasche samt Ihren persönlichen Dokumenten verloren hätten.

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Sie hingegen haben den Schlüssel auf einer Auslandreise verloren, zudem scheint viel Zeit vergangen zu sein. Damit ist es sehr unwahrscheinlich, dass sich jemand mit diesem Schlüssel Zutritt zum Haus und zur Wohnung verschafft. Daher ist es auch nicht nötig, den Zylinder oder die Schliessanlage zu ersetzen.

Privathaftpflichtversicherung informieren

Es ist allerdings als Mieterin an Ihnen, die Umstände des Schlüsselverlusts glaubhaft zu machen. Auch lohnt es sich, die Privathaftpflichtversicherung umgehend darüber zu informieren, dass ein Schlüssel abhandengekommen ist. Die Versicherung übernimmt nicht nur den Schaden, sofern dieser gedeckt ist, sondern wehrt auch ungerechtfertigte Ansprüche des Vermieters ab.

Ganz allgemein gilt: Die Höhe des Schadens bemisst sich nicht nach dem Neuwert, sondern nach dem Zeitwert. Das Schloss einer Wohnungstüre hat eine Lebensdauer von 20 Jahren. Ist der Zylinder zehnjährig und muss dieser ersetzt werden, weil der verlorene Schlüssel mit einer Adresse versehen war, muss der Mieter beziehungsweise dessen Haftpflichtversicherung die Hälfte der Kosten übernehmen.

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