Streit im Garten: Wie nah ist zu nah?
Was entlang der Grundstücksgrenze wächst, sorgt oft für Ärger. Darf man zur Säge greifen? Die Checkliste.
aktualisiert am 2. April 2024 - 17:19 Uhr
Die Tanne der Nachbarin wirft Schatten. Die Äste einer Buche ragen herüber, die Thujahecke wurde direkt an die Grundstücksgrenze gepflanzt. Das bringt oft Ärger . Im Schnitt jeden zweiten Tag beklagt sich jemand beim Beratungszentrum des Beobachters über störende Pflanzen.
Viele Anrufende haben schon mal etwas vom «Kapprecht» gehört und wollen am besten gleich mit der Axt auf das unliebsame Gewächs los. Doch nur weil eine Pflanze zu nah steht, darf man sie noch lange nicht kappen. Was also tun, wenn der Grenzabstand verletzt wird?
Auf die Frage, wie nahe eine Pflanze an der Grenze wachsen darf, gibt es keine allgemeine Antwort. Wie so oft kommt es darauf an – auf die Pflanze, auf den Kanton und darauf, wie lange das Gewächs die Abstandsvorschriften schon verletzt (Verjährung).
1. Was für eine Pflanze ist es?
Die Abstandsvorschriften unterscheiden sich je nach Gewächs. Meist gibt es unterschiedliche Regeln für hochstämmige Bäume, niedrige Bäume, Sträucher, Rebstöcke und Hecken. Eine Linde muss demnach weiter von der Grundstücksgrenze entfernt sein als etwa ein Brombeerstrauch – denn sie ist grösser. Gemessen wird normalerweise von der Mitte des Stamms bis zur Grenze.
2. In welchem Kanton wächst die Pflanze?
Eine Kastanie im Kanton St. Gallen muss einen Abstand von mindestens sechs Metern zur Grundstücksgrenze haben. Im Kanton Glarus genügen 4,2 Meter. Reben dürfen in Graubünden 30 Zentimeter von der Grenze entfernt wachsen, in Baselland müssen es 50 sein. Die meisten Kantone regeln das im sogenannten Einführungsgesetz zum Zivilgesetzbuch. Eine Übersicht mit einer Linksammlung zu allen kantonalen Vorschriften finden Sie im Beobachter-Artikel «Abstandsvorschriften für Bäume und Sträucher» .
3. Seit wann steht die Pflanze da?
Wenn das Gewächs der Grenze zu nahe kommt, kann man verlangen, dass es versetzt oder entfernt wird – aber nur, solange der Anspruch darauf nicht verjährt ist. Es gibt Kantone, in denen er unbegrenzt besteht. Etwa im Aargau. In Obwalden dagegen muss man innert zwei Jahren die Einhaltung der Abstände verlangen, sonst ist es zu spät. So oder so: Wenn eine zu nahe Pflanze stört, sollte man so bald wie möglich intervenieren.
So gehen Sie vor, wenn ein Baum zu nah steht
Wenn eine Pflanze zu nah an der Grundstücksgrenze wächst, sprechen Sie am besten die Nachbarin oder den Nachbarn in einem ersten Schritt darauf an. Vielleicht finden Sie ja eine einvernehmliche Lösung.
Fassen Sie per Einschreiben nach, wenn Sie sich nicht einigen können. Machen Sie sich über die kantonalen Regeln kundig. Meist wird man im kantonalen Einführungsgesetz zum Zivilgesetzbuch fündig. Schauen Sie darin nicht nur die geltenden Abstände, sondern auch die allfällige Verjährungsfrist nach.
Wenn die Nachbarin oder der Nachbar Ihre Forderungen ignoriert, steht Ihnen der gerichtliche Weg offen. Am besten lassen Sie sich rechtlich beraten, bevor Sie sich zu diesem Schritt entscheiden.
Wirft Nachbars Eiche einen langen Schatten auf Ihr Rosenbeet? Oder verstopfen Laub, Nadeln oder dürre Äste Ihre Dachrinne? Als Beobachter-Mitglied erhalten Sie Antworten auf Fragen zu Nachbars lästigen Pflanzen.
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