Erhalte ich nach der Lehre Taggelder?
Frage: Ich bin 19 Jahre alt und schwanger. Nun finde ich nach dem Lehrabschluss keine Stelle. Habe ich Anspruch auf Arbeitslosengeld? Und wenn ja, wie viel?
aktualisiert am 23. Januar 2018 - 10:28 Uhr
Ja, auch Schwangere können normal Arbeitslosengeld beziehen, obwohl sie vor allem gegen Schwangerschaftsende natürlich eher schwer vermittelbar sind. In den letzten zwei Monaten vor der Geburt entfällt sogar die Pflicht zur Stellensuche.
Das Arbeitslosengeld wird nach Abschluss einer Berufslehre aufgrund einer gesetzlichen Pauschale berechnet – es sei denn, der Lehrlingslohn wäre höher gewesen als diese. Dieser Pauschalansatz beträgt 127 Franken pro Tag. Davon werden 80 Prozent als Taggeld ausbezahlt, also 101.60 Franken pro Werktag. Unter 25-Jährige ohne Kinder erhalten die Hälfte davon. So bekommen Sie während der Schwangerschaft 50.80 Franken pro Tag.
Sobald das Kind da ist, erhalten Sie ein Mutterschaftstaggeld von 80 Prozent des früheren Lehrlingslohns. Nach dem Mutterschaftsurlaub können Sie weiter stempeln – mit einem ungekürzten Taggeld von 101.60 Franken.
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