Bei Hans Albrecht (Name geändert) flattert eine Rechnung von Obligo Obligo AG Erst ein «Gratis-Zugang», dann die Rechnung ins Haus. Der 79-Jährige hat keine Ahnung, was Obligo ist, weiss auch nicht, wofür er 133 Franken zahlen soll. Gemäss Rechnung soll er online ein Abo für «Videodienste für Erwachsene» abgeschlossen haben. Er ist sicher, dass er nie einem solchen Abo zugestimmt hat – mit dem Internet ist er ohnehin nicht vertraut. Der Freiburger greift zum Telefon und fragt beim Beratungszentrum des Beobachters nach: «Was soll die Rechnung, und wie soll ich vorgehen?»

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Obligo ist eine Inkassofirma Inkasso Wie frech dürfen Geldeintreiber sein? und verschickt solche Rechnungen in der ganzen Schweiz, erklärt ihm die Beobachter-Expertin. Er ist nicht allein, viele Betroffene fragen beim Beratungszentrum nach. Fakt ist, dass es keine vertragliche Grundlage für den Rechnungsbetrag gibt, wenn man nie einem kostenpflichtigen Abo zugestimmt hat. Den Vertragsabschluss beweisen müsste Obligo.

Ein Brief mit Wirkung

Hans Albrecht schreibt Obligo auf Anraten des Beratungszentrums einen eingeschriebenen Brief und hält darin fest, dass er nie einen Vertrag abgeschlossen hat, nichts zahlt und sich im Fall einer Betreibung Ungerechtfertigte Forderungen Betreibung aus heiterem Himmel – wie wehren? wehren wird. Danach hört er einige Wochen lang nichts mehr, bis Obligo eine letzte Mahnung schickt. Albrecht reagiert nicht.

Kurz vor Weihnachten dann die Überraschung: Obligo teilt mit, dass die Rechnung – natürlich aus Kulanz – storniert werde. «Ein nettes Weihnachtsgeschenk», schreibt Hans Albrecht an den Beobachter. «Vielen Dank für Ihre hilfreichen Hinweise.»

Rechtsratgeber
Mustervorlage «Internetabzocke»

Wurde Ihnen für eine angebliche Bestellung im Internet eine Rechnung oder Mahnung zugestellt, obwohl die Dienstleistung als gratis beschrieben war? Beobachter-Mitglieder wehren sich mit der Mustervorlage «Internetabzocke» gegen diese ungerechtfertigte Forderung.

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