Was ist Mediation?

Mediation ist ein aussergerichtliches Verfahren zur Behebung eines Rechtsstreits: Eine neutrale Drittperson – die Mediatorin bzw. der Mediator – leitet die Gespräche und schafft einen Rahmen, damit die Kontrahenten eine für beide Seiten faire Lösung finden können. Die Mediation ist vertraulich und freiwillig; die Verantwortung für die Konfliktlösung liegt bei den Parteien selber.

Antrag im Schlichtungsverfahren

Wenn beide Parteien einverstanden sind, können sie anlässlich der Schlichtungsverhandlung einen Antrag auf ein Mediationsverfahren stellen. Mit diesem Antrag werden laufende Verjährungsfristen unterbrochen. Für die Kosten der Mediation kommen die Parteien selber auf. Können sie sich einigen, müssen sie die getroffene Vereinbarung von der Schlichtungsbehörde genehmigen lassen. Dieser genehmigte Vergleich hat dann die Wirkung eines Gerichtsurteils.

Mediation vor dem Rechtsweg

Für eine erfolgreiche Mediation muss es gar nicht erst zu einer Schlichtungsverhandlung kommen. Die Parteien eines Streits können ausserhalb des Gerichts zum Schluss kommen, dass sie mit Hilfe eines privaten Schlichters eine Lösung finden wollen. In einem solchen Fall suchen Sie am besten direkt beim Schweizerischen Dachverband Federation Suisse Mediation (FSM) nach einer geeigneten Fachperson.

In folgenden Situationen ist die Mediation erfahrungsgemäss eine erfolgsversprechende Alternative sein:

 

Gesetzesartikel: ZPO 213 ff.

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ZGB für den Alltag

Das Schweizerische Zivilgesetzbuch - kurz ZGB - regelt alle rechtlichen Fragen im privaten Bereich: Personen-, Familien-, Erb- und Sachenrecht. Es ist damit ein zentrales Gesetzeswerk und relevant für jedermann. 

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