«Wer könnte für meine Grossmutter den Wocheneinkauf erledigen?», fragt eine Frau in einer Facebookgruppe. Innerhalb von wenigen Minuten melden sich über zwanzig Fremde, die ihr die Aufgabe abnehmen wollen. Das Coronavirus Coronavirus Schulschliessung und Kinderbetreuung – was sind meine Rechte? stellt Eltern, Senioren und chronisch Kranke vor grosse Herausforderungen, weshalb immer mehr Schweizerinnen und Schweizer helfen wollen. Ob Kinder betreuen oder für gefährdete Personen Besorgungen erledigen, in vielen Gemeinden gibt es Initiativen und Apps, die das möglich machen. Wir zeigen, worauf Sie achten müssen.

Partnerinhalte
 
 
 
 
Wo kann ich Hilfe anbieten oder Hilfe finden?

Neben vielen privaten Facebook- und Whatsapp-Gruppen, in denen Menschen Hilfsangebote machen und annehmen, gibt es die Plattform hilf-jetzt.ch, die «Gern gscheh»-Aktionen in Basel und Zürich und die «Five Up»-App vom Schweizerischen Roten Kreuz. Apps, wie beispielsweise Bring!, vereinfachen es, für andere Personen einzukaufen.

Ausserdem können Sie in Ihrer Nachbarschaft oder in Ihrem Wohnblock einen Zettel aufhängen, um Menschen zu erreichen, die keinen Internetzugang haben. 

Worauf muss ich achten, wenn ich Kinder betreue?

Der Verband Kinderbetreuung Schweiz hat für Tagesfamilien ein Merkblatt für den Umgang mit dem Coronavirus veröffentlicht. Diese Handlungsanweisungen lassen sich auch auf die nachbarschaftliche Kinderbetreuung übertragen. Im Merkblatt heisst es, Eltern sollen das Hausinnere nicht betreten, um ihre Kinder an die Betreuungsperson zu übergeben. Ausserdem sollen diese möglichst viel Zeit draussen, also im Wald oder Garten, verbringen. Drinnen sollen sich möglichst wenig Kinder gleichzeitig im selben Raum aufhalten, empfiehlt die Zürcher Bildungsdirektion.

Wenn Sie fremde Kinder betreuen, befolgen Sie weiterhin die Schutzmassnahmen des BAG. Das heisst, Hände mit Seife waschen, Trinkbecher nicht teilen und Körperkontakt vermeiden. Reinigen Sie ausserdem das Spielzeug regelmässig.

Wer haftet bei Unfällen der Kinder?

Wenn ein Kind verunfallt, zahlt seine Krankenkasse. Kinder sind dort gegen Unfall versichert, den Selbstbehalt bezahlen die Eltern. Die Krankenkasse könnte Ihnen gegenüber Forderungen geltend machen, wenn Sie Ihre Sorgfaltspflicht bei der Betreuung missachtet haben. Das ist beispielsweise der Fall, wenn Sie das Kind unbeaufsichtigt auf dem Wickeltisch lassen und es sich verletzt. Wenden Sie sich in diesem Fall an Ihre Privathaftpflichtversicherung. Falls Sie Ihre Sorgfaltspflicht Sorgepflicht Kinder allein im Urlaub? grob verletzt haben, kann sie die Zahlung kürzen – und Sie müssen einen Teil des Schadens übernehmen.

Am besten prüfen Sie bei der Privathaftpflichtversicherung , ob und wie hoch diese Schäden gegenüber Dritten aus dem Hütedienst deckt. Es gilt normalerweise: Je älter das Kind ist, desto mehr kann man ihm zutrauen und desto weniger muss man es jederzeit im Auge behalten.

Wer haftet, wenn das Tier, auf das ich aufpasse, einen Schaden verursacht?

Laut der Stiftung «Tier im Recht» haftet der Tierhalter, wenn beispielsweise ein Hund auf die Strasse läuft und einen Verkehrsunfall verursacht. Als Tierhalter gilt nicht zwingend der Hundebesitzer. Das kann auch eine Person sein, die regelmässig und über längere Zeit auf das Tier aufpasst und es gut kennt. Wenn Sie mit einem Hund Hundehaltung Tipps für die Anschaffung eines Hundes aber nur wenige Male Gassi gehen oder nur einen Nachmittag lang auf eine Katze aufpassen, haftet sehr wahrscheinlich der Tierbesitzer.

Anders sieht es aus, wenn Sie mitverantwortlich sind, dass das Haustier einen Schaden Haftpflicht Jeder Hund ist ein Risiko verursacht. Zum Beispiel, wenn Sie den Hund von der Leine lassen und dieser einen Garten verwüstet, obwohl der Hundebesitzer Sie darauf hingewiesen hat, das Tier an der Leine zu lassen. In diesem Fall können Sie als Betreuer oder Betreuerin haftpflichtig werden.
 

Worauf muss ich achten, wenn ich für besonders gefährdete Personen einkaufe?

Wer für besonders gefährdete Personen einkauft, soll persönlichen Kontakt mit diesen unbedingt vermeiden. Stellen Sie die eingekauften Waren vor der Haustür ab, klingeln Sie oder schreiben Sie der Person eine Nachricht und gehen Sie nach Hause. Es empfiehlt sich, den Kassenzettel zu fotografieren und dann den Einkäufen beizulegen, damit beide Parteien wissen, wie viel Geld ausgegeben worden ist und zurückbezahlt werden muss. 
 

Wie hoch ist das Ansteckungsrisiko über Bargeld?

Obwohl wissenschaftlich nicht geklärt ist, ob man sich über Bargeld mit dem Coronavirus Arbeit, Reisen, Events & Co. Rechtliche Fragen zum Coronavirus anstecken kann, empfehlen Fachleute das bargeldlose Bezahlen als sicherere Variante. Deshalb sollten Sie schon im Vorhinein mit der Person, für die Sie einkaufen, Zahlungsinformationen austauschen.
 

Kann man sich über Verpackungen mit dem Coronavirus anstecken?

Eine Studie aus den USA hat ergeben, dass sich Coronaviren auf Karton bis zu 24 Stunden halten. Auf Plastik-Oberflächen und rostfreiem Stahl liessen sich die Viren Covid-19 Was Sie über das Coronavirus wissen müssen sogar bis zu 72 Stunden nachweisen. Deshalb schadet es nicht, die Produktverpackungen zu desinfizieren und die Lebensmittel gründlich zu waschen.

Ausserdem ist es wichtig, sich nach dem Auspacken die Hände mit Seife zu waschen. Laut dem BAG sind aber keine Fälle bekannt, in denen das neue Coronavirus von Lebensmitteln auf den Menschen übertragen worden ist. 

Die besten Artikel – Woche für Woche
«Die besten Artikel – Woche für Woche»
Deborah Bischof, Redaktorin
Der Beobachter Newsletter