Den Strafbefehl anfechten?
Ich habe einen Strafbefehl wegen zu schnellen Fahrens bekommen. Ich bin nicht einverstanden damit. Muss ich einen Anwalt nehmen?
Veröffentlicht am 24. Januar 2024 - 06:00 Uhr
Erheben Sie Einsprache . Sie müssen sie nicht begründen, Sie können einfach schreiben: «Ich bin nicht einverstanden.» Senden Sie das Schreiben eingeschrieben – damit Sie beweisen können, dass Sie es innerhalb von zehn Tagen abgeschickt haben. Diese Frist ist sehr kurz. Deshalb gibt das Gesetz die Möglichkeit, sich einfach zu wehren: vorsorglich, ohne Begründung und zumindest vorläufig ohne Kostenfolgen. Wenn man keine Einsprache erhebt, wird der Strafbefehl zum rechtskräftigen Urteil.
Jetzt dürfen Sie aber nicht einfach zuwarten, sondern sollten sich juristisch beraten lassen. Zum Beispiel beim Beratungszentrum des Beobachters (siehe unten). Die Frage ist: Wie stehen Ihre Chancen im Strafverfahren? Welche Beweise gibt es? Stimmt der Sachverhalt im Strafbefehl, oder waren Sie zum Beispiel gar nicht vor Ort?
Vielleicht rät Ihnen die juristische Fachperson, eine Strafverteidigerin zu nehmen . Falls die Prognose jedoch klar schlecht ausfällt, können Sie die Einsprache immer noch zurückziehen. Grundsätzlich sogar bis in der Gerichtsverhandlung – es gibt allerdings Ausnahmen. Kosten müssen Sie nicht fürchten.
Das passiert nach der Einsprache
Die Staatsanwaltschaft hat im Prinzip drei Möglichkeiten, zu reagieren: Sie kann das Verfahren einstellen, also alles abblasen – die beste Variante für Sie. Oder sie erlässt einen neuen Strafbefehl – dagegen kann man auch wieder Einsprache erheben. Oder die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage beim erstinstanzlichen Gericht.
Falls die Sache vor Gericht landet, muss es Sie und Zeugen befragen und, wenn nötig, weitere Untersuchungen anordnen. Und dann entscheiden: Ist ohne Zweifel bewiesen, dass Sie schuld sind? Wenn das Gericht Sie verurteilt, müssen Sie grundsätzlich die Kosten der Untersuchung, aber auch des noch teureren Gerichtsverfahrens tragen. Darum ist es so wichtig, dass Sie Ihre Chancen abklären lassen.
Wurden Sie angezeigt oder wollen Sie selber Anzeige erstatten? Liegen eindeutige Beweise vor oder steht Aussage gegen Aussage? Beobachter-Mitglieder sehen im Merkblatt «Übersicht über das Strafverfahren» anhand eines konkreten Beispiels, wie das Vorverfahren und das Gerichtsverfahren ablaufen.
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