Was ändert sich 2022?
Günstiger online einkaufen, etwas bessere Bedingungen bei Versicherungen, Hilfe beim Eintreiben von Alimenten: Das wird im Jahr 2022 neu.
Veröffentlicht am 22. Dezember 2021 - 11:03 Uhr
In diesen Bereichen kommt es zu Änderungen:
Wer ein Geschäftsfahrzeug privat nutzt, zahlt wegen einer Änderung bei der direkten Bundessteuer von nun an entweder mehr oder weniger. Ab dem neuen Jahr werden pro Monat 0,9 Prozent des Fahrzeugpreises versteuert (bisher 0,8 Prozent). Dafür entfällt die Fabi-Aufrechnung (Finanzierung und Ausbau der Eisenbahninfrastruktur) für den Arbeitsweg. Davon können bei der Bundessteuer maximal 3000 Franken als Berufskosten abgezogen werden. Die Kantone erlauben teils höhere Beträge (siehe Merkblatt bei Guider zur Übersicht).
Grundsätzlich profitiert, wer einen langen Arbeitsweg oder wenig Aussendienst hat. Anders ist es bei einem eher kurzen Arbeitsweg oder einem hohen Anteil an Aussendienst. Hier kann man die private Nutzung aber weiterhin im effektiven Umfang angeben – mit Hilfe eines Bordbuchs.
Das jahrelange Ringen zwischen Versicherungslobby und Versicherten hat ein Ende. Das neue Versicherungsvertragsgesetz bringt einige konsumentenfreundliche Bestimmungen. So können Kundinnen und Kunden innerhalb von 14 Tagen von einem Vertrag zurücktreten. Falls sie eine Pflicht verletzen – etwa einen Schaden zu spät melden – kann die Versicherung die Leistungen nur noch so weit kürzen, als das Versäumnis tatsächlich Folgen hatte.
Bei Haftpflichtfällen kann man sich neu direkt an die Versicherung wenden und muss sich nicht mehr mit der Person herumschlagen, die den Schaden verursacht hat.
- Beobachter-Abonnenten lesen im Ratgeber «Mehr Rechte für Versicherte» , welche Bestimmungen bei Versicherungen seit 2022 gelten.
Ab 1. Januar 2022 können Transmenschen ihr Geschlecht und ihren Vornamen im Personenstandsregister rasch und unbürokratisch ändern. Es braucht dafür nur eine Erklärung gegenüber dem Zivilstandsamt. Das kostet 75 Franken. Minderjährige brauchen die schriftliche Zustimmung ihrer Eltern.
Bisher war das Verfahren komplizierter und teuer. Betroffene mussten die Anpassung mit einem administrativen oder gerichtlichen Verfahren erwirken. Häufig wurde auch eine medizinische Untersuchung verlangt.
2022 sinken die Prämien der Krankenkassen – erstmals seit 2008. Im Schnitt wird die Grundversicherung 0,2 Prozent günstiger als im Vorjahr. Die kantonalen Unterschiede sind gross. Am meisten profitieren Personen zwischen 19 und 25 Jahren. Ein Hintergrund: Der Bundesrat hat die Versicherungen angehalten, ihre Reserven abzubauen. Und: Die Spitalkostenbeiträge werden neu geregelt. Am Austrittstag muss kein Beitrag mehr bezahlt werden.
Wenn Alimente nicht, nicht vollständig oder immer zu spät bezahlt werden, können Betroffene bei der zuständigen Fachstelle ein Gesuch um Inkassohilfe stellen. Sie wird nun schweizweit vereinheitlicht. Die kantonalen Behörden erbringen dann gewisse Mindestleistungen. Sie können Betroffene zum Beispiel persönlich beraten, die unterhaltspflichtige Person schriftlich kontaktieren, wenn nötig die Betreibung einleiten, eine Anweisung beim Arbeitgeber beantragen oder Strafantrag stellen. Zudem können sie Meldung an die Vorsorge- oder Freizügigkeitseinrichtung machen. Damit soll vermieden werden, dass sich Unterhaltspflichtige Kapital der zweiten Säule auszahlen lassen und zugleich ihre Unterhaltspflichten vernachlässigen. Mehr dazu erfahren Sie im Merkblatt «Nicht bezahlte Alimente eintreiben» bei Guider.
A- und B-Post werden teurer. Ein A-Post-Brief kostet neu CHF 1.10 (+10 Rappen), ein B-Post Brief CHF 0.90 (+5 Rappen). Grund sei der abnehmende Briefverkehr, so die Post. Auch bei anderen Dienstleistungen kann der Preis angepasst werden. Ein Postfach kostet neu ab 120 Franken pro Jahr.
Wer bei einem ausländischen Online-Shop etwas bestellen will, wird oft auf die Schweizer Website des Anbieters umgeleitet. Dort sind dann die Preise häufig massiv höher. Damit ist nun Schluss, das sogenannte Geoblocking wird verboten. Aus der Schweiz kann man so zu den gleichen Konditionen wie Kundinnen und Kunden aus dem jeweiligen Land bestellen. Allerdings: Anbieter sind nicht gezwungen, in die Schweiz zu liefern. Darum können sie weiterhin einen Aufpreis für Versand und Verzollung verlangen. Im Merkblatt «Interneteinkauf – Kosten für die Zollabfertigung» bei Guider lesen Sie mehr dazu.
Auf den 1. Januar 2022 werden gewisse Hinterlassenen- und Invalidenrenten der zweiten Säule erstmals an die Preisentwicklung angepasst. Der Satz beträgt 0,3 Prozent bei den seit 2018 ausgerichteten Renten und 0,1 Prozent bei den Renten, die 2012 erstmals ausgerichtet wurden. Und: Das stufenlose Rentensystem der IV wird auch auf die PK-Rente angewandt.
3 Kommentare
Also, die Versicheungen haben bei dem Selbsbehalt von Haftpflichtschäden ein grosses Ei gelegt:
Neu muss der Geschädigte den Selbstbehalt selber beim Verursacher eintreiben! Das bedeutet eigentlich, dass er den Selbstbehalt vom Schadenverursacher abschreiben muss, denn z.B. CHF 100 einzufordern ist praktisch unmöglich. Da hätte der Versicherer den längeren Hebel.
Beim Geschädigten zahlt die Versicherung des Unfallverursacher und somit der Verursacher den Selbstbehalt.
Das sind widersprüchliche Ausführungen was gilt jetzt neu?