So versaust Du Dir dein Leben
Du hast den Ausweis für Motorräder mit 125 Kubik, kurvst aber mit der 600-er Strassenmaschine deiner grossen Schwester rum? Keine gute Idee. Wir sagen dir, warum.
Veröffentlicht am 13. Juni 2022 - 14:15 Uhr
Jedes Jahr werden rund 1300 Personen ohne gültigen Führerschein erwischt. Das bedeutet, dass sie zwar über einen Ausweis verfügen, aber nicht über den passenden zu dem Gefährt, mit dem sie angehalten wurden. Ähnlich viele werden bei Kontrollen herausgepickt, weil sie motorisiert unterwegs sind, obwohl ihnen der Ausweis bereits entzogen wurde.
Die Dunkelziffer dürfte laut Thomas Rohrbach, Pressesprecher des Bundesamtes für Strassen Astra, hoch sein. «Erwischt werden ja vorwiegend die, die zufällig in eine Polizeikontrolle geraten.»
Bei den meisten handelt es sich um junge Männer bis 25, wie die Astra-Statistik ausweist. Sie machen 53 Prozent aus. Frauen sind kaum vertreten: Gerade mal 10 Prozent der Erwischten sind weiblich. In über der Hälfte der Fälle werden Motorräder unerlaubt gefahren. Bei etwa acht Prozent der «Tatwerkzeuge» handelte es sich Busse, Traktoren und ähnliche Spezialgefährte, der Rest sind Personenwagen.
«Fahren ohne erforderlichen Führerausweis», wie es im Amtsdeutsch heisst, ist seit 2012 nicht mehr nur eine Übertretung, sondern ein Vergehen und kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren und/oder einer Geldstrafe von bis zu 360 Tagessätzen zu maximal 3000 Franken geahndet werden.
Auf der administrativrechtlichen Seite wird allerdings meistens ein Ausweisentzug für einen bis acht Monate verfügt. Wer noch gar keinen Führerschein besitzt, darf erst später zur Prüfung antreten. Wer mit dem Lernfahrausweis erwischt wird, muss länger auf einen Prüfungstermin warten.
«Härtere Massnahmen fallen etwa bei Wiederholungstätern an oder bei Personen, an die kein Ausweis abgegeben werden kann, zum Beispiel aus medizinischen Gründen oder wegen Substanzmissbrauch», sagt Astra-Sprecher Thomas Rohrbach.
Tönt nicht so schlimm? Stimmt. Wirklich happig wird es aber, wenn ein Unfall passiert und der Verursacher ohne gültigen Ausweis gefahren ist. Das kommt gar nicht mal so selten vor: Für 2021 weist die Astra-Statistik total 592 Fälle aus. In über 60 Prozent handelte es sich um Sachschäden. Drei Personen kamen ums Leben, 54 wurden schwerverletzt ins Krankenhaus eingeliefert. Weitere 171 Menschen wurden nur leicht verletzt.
Warst du mit einem Gefährt ohne Nummer unterwegs, bist du nicht versichert und haftest für alle Kosten. Ist das Auto oder Motorrad, mit dem du den Unfall verursacht hast, ordentlich eingelöst, sind Schäden an anderen Fahrzeugen wie auch Personenschäden, zum Beispiel Heilungskosten, über die Haftpflichtversicherung gedeckt.
Aber auch wenn die Versicherung die Schäden übernimmt, bedeutet das nicht, dass du finanziell ungeschoren davon kommst. Die Versicherung wird Regress auf dich nehmen, weil du ohne Führerschein gefahren bist. Das bedeutet, dass sie die Kosten von dir zurückfordert, da du sie ja verschuldet hast. Selbst wenn du am Unfall nicht schuld warst, kann es im Einzelfall soweit kommen, dass du zumindest eine Teilschuld trägst und die Versicherung bei Dir einen Teil der Kosten einfordert.
Wer auch nur schon einen Mittelklassewagen schrottet, steht möglicherweise plötzlich mit mehreren zehntausend Franken Schulden da. Kamen Menschen zu Schaden, können es durchaus ein paar hunderttausend Franken sein.
Droht nach einem Verkehrsdelikt ein Ausweisentzug, hat man Anspruch auf rechtliches Gehör. Beobachter-Mitglieder erfahren, wie sie am besten gegen eine Verfügung Stellung nehmen, wie lange ein Ausweisentzug dauert und was man unter Umständen tun kann, um den Führerschein vorzeitig zurückzuerhalten.
- 1Übersicht zum Verfahren nach einer Verkehrsregelverletzung
- 2Fahrausweisentzug nach leichter Widerhandlung
- 3Wie lange dauert der Ausweisentzug?
- 4Zum Ausweisentzug Stellung nehmen
- 5Vorzeitige Rückgabe nach Ausweisentzug möglich?
- 6Kann man den Zeitpunkt des Ausweisentzugs wählen?
- 7Wie lange bin ich im Administrativmassnahmen-Register (ADMAS) vermerkt?
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