Die Puff Bars sind nicht so leicht totzukriegen
Im Wallis sind Einweg-Vapes schon bald nicht mehr erhältlich. Auch andere Kantone erwägen, Wegwerf-E-Zigaretten zu verbieten. Doch es gibt gesetzliche Hürden.
Veröffentlicht am 26. Februar 2025 - 16:52 Uhr
Jugendschutz: Verschiedene Kantone möchten Einweg-Vapes verbieten.
Das Wallis verbietet als erster Kanton den Verkauf von Einweg-Vapes. Am 27. Februar 2025 läuft dort die Referendumsfrist gegen das revidierte Gesundheitsgesetz ab – ohne Referendum und damit ohne Volksabstimmung. Die vor allem bei einem jüngeren Publikum beliebten Puff Bars sind damit ennet dem Lötschberg nicht mehr erhältlich. Das Gesetz soll spätestens im Sommer 2025 in Kraft treten, erklärt ein Vertreter der Dienststelle für Gesundheitswesen gegenüber dem Beobachter.
Die Kantone sagen «Ja, aber»
Andere Kantone wollen dem Beispiel folgen. Im jurassischen Kantonsparlament wurde im September 2024 eine entsprechende Motion angenommen. Im November zog der Grosse Rat von Basel-Stadt nach, und auch im Kanton Bern steht die Regierung einem Verbot grundsätzlich positiv gegenüber.
Aus dem Kanton Solothurn kommt ein «Ja, aber»: Der Regierungsrat begrüsst zwar ein Verbot, bevorzugt aber eine Lösung auf Bundesebene. Bisher scherte einzig das Baselbiet aus: Dort sprach sich der Kantonsrat vor kurzem gegen ein Verbot aus.
«Allgemeine Verkaufsverbote sind gestützt auf das Tabakproduktegesetz weder auf Bundes- noch auf kantonaler Ebene möglich.»
Regierungsrat des Kantons Bern
Doch so einfach lassen sich Einweg-Vapes auf Kantonsebene nicht verbieten. Das zeigt die Antwort der Berner Regierung auf die Motion der Grünen-Grossrätin Moussia von Wattenwyl. Man unterstütze zwar das Anliegen «aus umwelt- und gesundheitspolitischer Sicht, insbesondere im Hinblick auf den Ressourcenverbrauch sowie die Suchtprävention», schreibt der Regierungsrat. Allerdings: «Allgemeine Verkaufsverbote sind gestützt auf das Tabakproduktegesetz aber weder auf Bundes- noch auf kantonaler Ebene möglich.»
Ähnlich klingt es in Basel-Stadt: Ein Verbot von Einweg-Vapes sei zwar «unter dem Gesichtspunkt des Jugend- und Umweltschutzes begrüssenswert», schreibt der Regierungsrat auf eine Motion des EVP-Vertreters Christoph Hochuli. Ein kantonales Verbot verstosse jedoch gegen Bundesrecht. Es sei deshalb nicht auszuschliessen, «dass sich in den Kantonen Wallis oder Jura die kantonalen Gerichte mit der rechtlichen Zulässigkeit eines kantonalen Verbots von
Wallis nimmt Gerichtshändel in Kauf
Auch im Wallis ist man sich bewusst, dass das Vape-Verbot (noch) nicht in Stein gemeisselt ist. Auf Anfrage des Beobachters schreibt die kantonale Dienststelle für Gesundheitswesen, man habe die Kantonsrätinnen und -räte auf das Risiko aufmerksam gemacht, dass die neue Regelung gegen Bundesrecht verstosse: «Sie haben dennoch beschlossen, den Verkauf und die Abgabe dieser Produkte auf unserem Territorium zu verbieten, bis eine Entscheidung auf Bundesebene vorliegt.»
Ein Vape-Verbot, das auch vor Gerichten nicht angefochten werden kann, muss daher in Bundesbern beschlossen werden. Ein erster Schritt ist getan: Im Juni 2024 hat der Nationalrat eine Motion des Walliser Parlamentariers Christophe Clivaz (Grüne) angenommen, der ein solches Verbot fordert.
- Kanton Wallis: Revidiertes Gesundheitsgesetz
- Berner Kantonsregierung: Antwort auf die Motion von Wattenwyl
- Basler Regierungsrat: Stellungnahme zur Motion Hochuli