Was passiert mit meinen Abos?
SBB-GA, Fussball-Saisonkarte, Skipass, Yoga-, Theater- oder Musikschul-Abo: Viele Abonnements kann man zurzeit nicht oder nur eingeschränkt nutzen. Was Sie jetzt tun können – und was Sie erwarten dürfen.
Veröffentlicht am 30. März 2020 - 18:04 Uhr,
aktualisiert am 16. April 2020 - 14:29 Uhr
Zuhause bleiben und den ÖV meiden: Wer die Vorgaben des Bundesrats umsetzen kann, braucht sein SBB-GA im Moment nicht. Es könnte sich darum lohnen, das Abo für Zug, Bus und Schiff zu hinterlegen. Beim Generalabonnement ist das maximal 30 Tage möglich (siehe Überblick).
Andere Abos, etwa für Sport- und Kultur, kann man wegen der bundesrätlichen Anordnung derzeit gar nicht nutzen. Theater und Zoos sind geschlossen, Konzertreihen abgesagt, die Fussball-Saison ist unterbrochen, und die Eishockey-Saison vorzeitig beendet. Auch Yoga-Studios, Fitnesscenter und Hallenbäder haben zu, und die Musikschulen können höchstens Online-Unterricht anbieten. Was passiert jetzt mit diesen Abos, die ungenutzt zu verstreichen drohen?
Lockdown – was geschieht mit meinen Abos?
Vom rechtlichen Standpunkt her ist entscheidend, was in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) steht. Enthalten sie einen Passus, der sagt, der Abo-Beitrag ist geschuldet, auch wenn die Leistung nicht erbracht werden kann – zum Beispiel wegen höherer Gewalt oder einer ausserordentlichen Situation –, dann erhält man kein Geld zurück.
Meist ist ein Fall wie die jetzige Situation aber nicht geregelt. Dann gilt Artikel 119 des Obligationenrechts : «Soweit durch Umstände, die der Schuldner nicht zu verantworten hat, seine Leistung unmöglich geworden ist, gilt die Forderung als erloschen.» Entsprechend nicht mehr geschuldet ist die Gegenleistung des Vertragspartners. Das heisst: Wenn der Anbieter seine Dienstleistung wegen der behördlichen Anordnungen nicht weiter aufrechterhalten kann, entfällt auch die Zahlungspflicht der Kundin oder des Kunden.
Bevor man die Kosten für ein Abo erstattet haben will, einen Ersatz oder eine Verlängerung verlangt, sollte man jedoch die Situation der Einrichtungen bedenken. Viele Theater, Yoga- und Fitnessstudios fahren durch die erzwungene Schliessung existenzbedrohende Verluste ein. Zoos und Tierparks müssen ihre Tiere weiter füttern und betreuen. Ihnen gegenüber Solidarität zu zeigen
ist nachhaltiger, als um jeden Preis sein Recht einzufordern.
Das GA der SBB kann für 5 bis 30 Tage hinterlegt werden. Wegen dem Coronavirus ist das neu auch online möglich, statt wie bisher nur am Schalter oder telefonisch. Und neu auch rückwirkend auf den 17. März. Für Verbundabos, Streckenabos, Halbtax, Hunde-GA, GA Familia Kind und GA Familia Jugend gibt es diese Möglichkeit nicht.
Nach einiger Bedenkzeit hat die ÖV-Branchenorganisation Alliance Swisspass aber entschieden, Verbund-, Strecken- und Moduljahresabonnements pauschal 15 Tage zu verlängern. Für GA-Besitzer sieht dieses «Zeichen der Wertschätzung» so aus, dass diese 15 Kulanztage bei einer Erneuerung des Abonnements dem Rechnungsbetrag angerechnet werden.
Auch Kundinnen und Kunden mit einem Monats-Verbund-, Strecken- oder Modulabo werden entschädigt. Sie erhalten je nach Verbund und Produkt entweder 15 Franken oder 15 Prozent des Abopreises vergütet.
Für Halbtaxabonnenten gilt diese Regel jedoch nicht, da es meist nach kurzer Zeit und wenigen Fahrten amortisiert sei, heisst es bei Alliance Swisspass. Ebenfalls nicht entschädigt werden das seven25 und das Ausflugs-Abo.
Um von der Entschädigung profitieren zu können, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Generalabonnemente: Das GA muss ab dem 17. März bis zum Ende der «Ausserordentlichen Lage» ununterbrochen gültig sein.
- Verbund-, Strecken- und Modulabonnemente Jahr: Am letzten Tag der «Ausserordentlichen Lage» muss ein gültiges Abo vorhanden sein.
- Verbund-, Strecken- und Modulabonnemente Monat sowie Monatskarte zum Halbtax: Am 17.03.2020 musste ein an diesem Tag gültiges Abo vorhanden gewesen sein.
Wann die «Ausserordentlichen Lage» im öffentlichen Verkehr endet, werde zu gegebener Zeit definiert, heisst es bei Allianz Swisspass.
Die grossen Fitness-Center-Ketten wie Activ Fitness, Basefit oder Kieser Training haben die Laufzeit sämtlicher Abos
gestoppt. Nach Wiedereröffnung werden sie automatisch um die Anzahl Tage verlängert, in denen das Studio geschlossen war. Kleinere Studios können solche Ausfälle hingegen meist nicht verkraften, schreibt der Schweizerische Fitness- und Gesundheitscenter Verband und bittet: «Halten Sie Ihrem Fitness Center auch in diesen Zeiten die Treue und verzichten Sie auf die sofortige Zeitgutschrift.»
Die grossen Häuser erstatten die Abokosten anteilmässig. Fallen bei der Zürcher Tonhalle ein Fünftel der Abonnements-Konzerte aus, erhalten die Kunden einen Fünftel des Abo-Preises zurück. Beim Opernhaus Zürich und beim Zürcher Schauspielhaus gibt es für die ausgefallenen Vorführungen Wertgutscheine, die man für neue Abos oder Einzeltickets einsetzen kann. Das Konzert Theater Bern bietet sowohl eine Rückerstattung für ausgefallene Veranstaltungen wie auch Gutscheine an. Für kleinere Bühnen ist eine solche Handhabung wohl kaum möglich. Sie appellieren an ihr Publikum, auf Ersatzforderungen zu verzichten – und können bisher auch auf diese Solidarität zählen, wie viele vermelden.
Die meisten Hallenbäder werden von den Städten oder Gemeinden betrieben. Ob Abos um die Zeit der Schliessung verlängert werden, könne man noch nicht sagen, melden alle angefragten Verwaltungen. Man sei aber um eine möglichst einheitliche Lösung bedacht. Das gelte auch für andere zurzeit geschlossene städtische Sportanlagen, für die es Abos gibt.
Der Freizeitpark Alpamare schreibt, alle Abos werden automatisch um die Zeit der Schliessung verlängert.
Der Tierpark Goldau, der Zoo Zürich und der Basler «Zolli» schreiben, sie können noch nicht sagen, ob Jahreskarten um die Dauer der Schliessung verlängert werden. «Wir haben noch keine Antwort, denn die (finanzielle) Ungewissheit ist gross», heisst es beim Tierpark Goldau. «Bei Wiedereröffnung werden wir die Frage beantworten können.»
Die meisten Musikschulen haben auf Online-Unterricht umgestellt und versuchen so, ihren Schülerinnen und Schülern weiter Musikunterricht bieten zu können. «Das ist sicher ungewohnt und herausfordernd, bietet aber auch Chancen», schreibt der Verband Musikschulen Schweiz. Stunden, die ausfallen, sollen wenn möglich später nachgeholt werden, regt er an. Auf die Frage, ob das Schulgeld reduziert werde, weil nur noch Online-Unterricht stattfinde, schreibt er: «Das hängt sicher auch davon ab, wie lange die jetzige Situation andauert.» Der Verband suche zusammen mit den Kantonalverbänden, den einzelnen Schulen und ihren Trägerschaften nach Lösungsvorschlägen für die Zukunft.
Auch viele Yoga-Schulen
bieten Online-Unterricht an. Die bestehenden Abos können dafür eingesetzt werden. Einzelne Studios stoppen die Laufzeit ihrer Abos auch, bis der Unterricht wieder im Studio stattfinden kann. Die meisten Yoga-Abos sind für eine bestimmte Anzahl Lektionen innerhalb einer bestimmten Zeit gültig, zum Beispiel für 20 Lektionen innerhalb von vier Monaten. In der Regel sollte es möglich sein, solche Abos jetzt für Online-Lektionen einzusetzen, auch wenn die Laufzeit gestoppt ist. Am besten bespricht man sich mit der Lehrperson.
Die Migros-Klubschule kann zurzeit ebenfalls keinen Präsenzunterricht durchführen. Schülerinnen und Schüler können die ausgefallenen Lektionen zu einem späteren Zeitpunkt nachholen. Wer das nicht will, erhält das ausstehende Kursgeld in Form eines Gutscheins für die Klubschule erstattet. Einzelne Kurse werden als Online-Kurse weitergeführt. Ob das Schulgeld für solche Kurse reduziert wird, hat die Migros noch nicht entschieden und liegt in der Zuständigkeit der einzelnen Genossenschaften. Zeitlich begrenzte Abos, etwa für Yoga, Fitness oder Meditationskurse, werden gestoppt und bei Wiedereröffnung entsprechend verlängert.
Für Inhaber von Saisonabos gibt es keine Entschädigung. Darauf haben sich die Schweizer Skigebiete
geeinigt. Sie verweisen auf ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Auch Gutscheine, Verlängerungen oder andere Formen der Kompensation sind nicht vorgesehen, heisst es unter anderem aus Davos/Klosters, Flims/Laax, Arosa/Lenzerheide, St. Moritz, Grindelwald/Jungfrau, Andermatt/Sedrun, Zermatt und den Flumserbergen.
Die Klubs der National und Swiss League haben beschlossen, Saisonkartenbesitzern keine Rückerstattungen für die ausgefallenen Spiele zu gewähren. So schreiben es die SCL Tigers aus Langnau (BE) auf ihrer Website. Grund seien die für die Sportklubs und Stadion-Unternehmen «nicht abschätzbaren finanziellen Einbussen», die der Abbruch des Spielbetriebs und die momentane Situation nach sich ziehe, heisst es bei den Tigers. Die Klubs beziehen sich dabei auf ihre AGB. Möglich ist, dass sie auf neue Saisonkarten Rabatte gewähren, oder dass es andere Aktionen als Entschädigung gibt. Darüber könne man aber erst entscheiden, wenn absehbar ist, wann und wie es mit dem Eishockey
in der Schweiz weitergeht, heisst es etwa beim SC Bern.
Noch ist unklar, ob die Fussballmeisterschaft unterbrochen ist oder ebenfalls vorzeitig beendet werden muss. Rückerstattungen auf Saisonkarten würde es dann mit ziemlicher Sicherheit keine geben. Bei den meisten Klubs besteht gemäss AGB «kein Anspruch auf Ersatz oder Teilersatz des Kaufpreises und auch (partiell) kein Rückgabe- oder Umtauschrecht». Ausgeschlossen sind Entschädigungen aber nicht: Die Klubs könnten zum Beispiel Rabatte auf künftige Saisonkarten anbieten oder einzelne Gratistickets
für Begleitpersonen. Hier wird ein Entscheid wohl frühestens im Sommer fallen.
Eine einheitliche Vorgehensweise gibt es bei den sehr unterschiedlichen Bibliotheken
nicht. Die meisten werden aus finanziellen Gründen aber kaum ihre Ausleih-Ausweise um die ganze Zeit verlängern können, in denen die Bibliothek geschlossen ist. Das schreibt etwa die PBZ Pestalozzi-Bibliothek Zürich. Ausweise, die während der Schliessung ablaufen, verlängern sich jedoch bis drei Wochen nach Wiedereröffnung. «Auch angesichts der ohnehin tiefen Bibliothekspreise appellieren wir an die Solidarität unserer Mitgliederinnen und Mitglieder.»
Was gilt?
Maskenpflicht im Arbeitsverhältnis
4 Kommentare
Eine faire Lösung, wäre ev., beim Schaden halbe-halbe zu machen, d.h. die Abos werden um die Hälfte der Tage verlängert, während welchen sie nicht benützt werden konnten. Dies auch bei OeV-Abos, denn auch bei diesen Betrieben laufen ja die meisten Kosten weiter und wenn diesen das Geld ausgeht, muss sowieso der Steuerzahler einspringen.
danke, eine vernünftige Idee - müsste auch für Halbtaxabonnemente gelten
Frechheit!!! Ich besitze für mich ein GA für Behinderte da ich eine IV Rente habe. Meine beiden Hunde-GA‘s kann ich nicht hinterlegen, sie wären bereits kurz nach Anschaffung amortisiert. Dass ich diese von einer Rente bezahle interessiert keine Sau! Ich werde mich jetzt in den Zug setzen und die Schweiz erkunden, denn es macht keinen Sinn Abos zu hüten, welche ich nicht nutzen kann!
Sehr egoistisch und verantwortungslos. Bei dieser gigantischen Krise sollten alle bereit sein, ein ganz klein bisschen vom Schaden mitzutragen. Immerhin haben Sie keinen zusätzlichen Ausgaben, sondern können momentan vielleicht sogar etwas von dem sparen, was Sie immer so schön pünktlich von der Allgemeinheit erhalten. Und bitte, ein paar Franken, sollte Ihnen die Gesundheit wert sein.