Verdacht auf Salmonellen in Sesampaste
Erfahren Sie hier laufend aktualisiert, wo Gefahren für Konsumentinnen und Konsumenten lauern und auf welche Betrugsmaschen Sie nicht hereinfallen sollten.
Veröffentlicht am 16. Juli 2024 - 17:39 Uhr
Aktuelle Warnungen im Juli
Verdacht auf Salmonellen bei Sesampaste
Die Firma Ethno & Company AG ruft das Produkt «Al Fez Natural Tahini 100% Sesampaste», 270 g, zurück. Grund ist der Verdacht auf eine Salmonellen-Kontamination. Salmonellen sind Bakterien, die bei Menschen und Tieren Krankheiten auslösen. Meist führen sie zu Fieber, Erbrechen, Durchfall und Bauchschmerzen.
Tipp: Der Hersteller empfiehlt, bereits gekaufte Gläser zurück in die Verkaufsstellen zu bringen. Die Kosten werden erstattet. Wenden Sie sich an eine Ärztin oder einen Arzt, wenn nach dem Konsum Probleme auftreten. (16.7.2024)
Möchten Sie stets informiert werden, wenn wir neue Produktrückrufe melden oder vor aktuellen Betrugsmaschen warnen? In der Beobachter-App können Sie «Mitteilungen» der Konsum-Warnliste als Push abonnieren.
Gladiatorfit ruft Fitness-Nahrungsergänzungsmittel zurück
Die Firma Gladiatorfit Sàrl ruft gleich drei Fitness-Nahrungsergänzungsmittel wegen unzulässiger Zusammensetzung zurück:
- Das Produkt «Melatonin mit verzögerter Freisetzung» der Marke Life Pro enthält eine unzulässige Melatonin-Zusammensetzung.
- Das Produkt «Lean Fix» der Marke EFX Sport enthält eine unzulässige Zusammensetzung von Guggul- und Bärentraubenblätterextrakt.
- Das Produkt «CNP» der Marke GDA enthält eine unzulässige Zusammensetzung von Berberin HCl.
Tipp: Der Hersteller empfiehlt, alle drei Produkte nicht mehr zu verwenden. Wer noch Chargen zu Hause hat (auch angebrochene), kann sie an den Hersteller zurücksenden und erhält den Kaufpreis zurückerstattet. (12.7.2024)
Barkat ruft Reissorten zurück
Der Hersteller Barkat Cash + Carry GmbH ruft gleich zwei Reissorten aus seinem Sortiment zurück:
- das Produkt «XXXL Long Grain 1121 Steam Rice» in der Packung 4 kg
- das Produkt «XXXL Long Grain 1121 Sella Basmati Rice» in der Packung 5 kg
Bei beiden Reispackungen wurde ein zu hoher Gehalt an aromatischen Mineralöl-Kohlenwasserstoffen (MOAH) gefunden. Gesundheitliche Bedenken können beim Verzehr nicht ausgeschlossen werden.
Tipp: Der Hersteller bittet Konsumentinnen und Konsumenten, die Reissorten nicht mehr zu konsumieren. Die Produkte können am Verkaufsstandort von Barkat Cash + Carry GmbH in Zürich zurückgegeben werden. (11.7.2024)
Ricardo-Verkäufer sind Ziel von Betrugs-SMS
Die Cybercrime-Abteilung der Kantonspolizei Zürich warnt vor betrügerischen SMS-Nachrichten, die Verkäuferinnen und Verkäufer der Kleinanzeigenplattform Ricardo.ch erhalten. In den Nachrichten wird vorgegaukelt, dass das inserierte Produkt verkauft worden sei und dass man für die Zahlungsabwicklung über den mitgesandten Link seine Kreditkartendaten eingeben soll. Geben die Opfer auf der Zielseite ihre Karteninformationen preis, erfolgt sofort eine unbefugte Belastung. Die gefälschte Ricardo-Website ist kaum von der echten zu unterscheiden.
Tipp: Cybercrimepolice rät, die SMS-Nachricht zu ignorieren und niemals Links aus E-Mails, SMS oder von anderen Websites zu folgen, da die Zielseiten optisch verändert sein könnten. Wer bereits seine Karteninformationen eingegeben hat, soll umgehend sein Finanzinstitut informieren und die Zugangsdaten sperren lassen. (10.7.2024)
Deham Afro ruft Teffmehl zurück
Wegen eines zu hohen Gehalts an Tropanalkaloiden ruft die Firma Deham Afro GmbH das Teffmehl «Brown Teff Flour» in der Packung 5 kg mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 18. Dezember 2024 zurück. Tropanalkaloide sind natürlich vorkommende Pflanzengiftstoffe, die nach dem Verzehr Symptome wie Benommenheit, Kopfschmerzen und Übelkeit auslösen können. Eine Gesundheitsgefährdung könne nicht ausgeschlossen werden.
Tipp: Der Hersteller bittet Konsumentinnen und Konsumenten, das Produkt nicht mehr zu verwenden. Wer das Produkt bereits gekauft hat, kann es ohne Kassenbon in der entsprechenden Filiale zurückgeben und erhält den Kaufpreis zurück. (10.7.2024)
Listeriose-Bakterien in Rapelli-Sandwich
Die Rapelli SA ruft das Produkt «Tramezzino Proteico Farcito Sandwich PRO 30g – Bresaola, Rucola e Grana Padano DOP» zurück. Im Produkt wurden Listerien
(Listeria monocytogenes) nachgewiesen.
Die Bakterien können die Infektionskrankheit Listeriose auslösen. Vor allem geschwächte Personen sowie Schwangere, Neugeborene und ältere Menschen können schwere Symptome entwickeln.
Tipp: Bringen Sie das Sandwich zur Verkaufsstelle zurück, der Verkaufspreis wird zurückerstattet. (9.7.2024)
Brandgefahr bei Zehus-E-Bikes
Die Internetstores GmbH (in Liquidation) ruft in Zusammenarbeit mit der Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU) die Fahrräder des Typs «Fixie Inc. Backspin Zehus, Version ZEHUS AiO Gen2 Motor» zurück. Grund dafür sind mehrere Brandfälle der Motoren.
Tipp: Es wird empfohlen, die betroffenen Fahrräder nicht mehr zu nutzen und fachgerecht zu entsorgen. Die Herstellerin ist insolvent. Zum weiteren Vorgehen können sich Betroffene über folgende E-Mail informieren: service@netstores.eu. (4.7.2024)
Nicht deklariertes Gluten in Thomy-BBQ-Sauce
Der Hersteller Nestlé Suisse ruft das Produkt Thomy American BBQ Sauce (300-ml-Flasche) zurück. Grund dafür ist nicht deklariertes Gluten im Produkt. Betroffen sind Flaschen mit Ablaufdatum 04.2025 und 05.2025. Unerwünschte Wirkungen können bei Personen mit Zöliakie oder einer Weizenallergie nicht ausgeschlossen werden.
Tipp: Personen, die an einer Glutenintoleranz oder einer Weizenallergie leiden, wird empfohlen, das Produkt nicht weiterzugebrauchen. Konsumentinnen und Konsumenten können das Produkt bei der Verkaufsstelle retournieren oder sich an den Kundenservice von Nestlé wenden, um den Kaufpreis erstattet zu bekommen. (3.7.2024)
Krebserregende Stoffe in Alnatura Beikost-Gläschen
Alnatura warnt vor einem erhöhten Gehalt eines Aflatoxins in den Beikost-Gläschen «Kürbis-Risotto mit Karotten». Aflatoxine sind von Schimmelpilzarten gebildete Stoffwechselprodukte. Eine Gesundheitsgefährdung kann nicht ausgeschlossen werden, da Aflatoxine eine krebserregende und erbgutschädigende Wirkung haben können. Konkret betroffen sind die Beikost-Gläschen 200 Gramm mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum bis 20.12.2025.
Tipp: Es wird empfohlen, die betroffenen Produkte nicht zu konsumieren und an eine Alnatura-Verkaufsstelle zurückzubringen. Dort werden die Gläschen ersetzt. (3.7.2024)
Aktuelle Warnungen im Juni
Gefälschte Mails von der Bundesverwaltung
Das Bundesamt für Cybersicherheit (BACS) teilt mit, dass derzeit gehäuft Meldungen über E-Mails auftreten, in denen behauptet wird, sie stammten von der Bundesverwaltung. In der Nachricht gibt der Absender an, dass ab Juli 2024 die Installation des «AGOV Access» zwingend für den Zugang zu öffentlichen Online-Diensten sei. Wer die angehängte PDF-Datei runterlädt und auf den darin enthaltenen Link klickt, infiziert das Gerät mit einer Schadsoftware.
Tipp: Das BACS rät, das PDF nicht zu öffnen und nicht auf den Link zu klicken. Eine Infektion lasse sich nur schwer erkennen, Zeichen seien etwa ein langsamer werdendes Betriebssystem oder ein erhöhter Netzwerkverkehr. Wer glaubt, dass sein Gerät betroffen ist, sollte sich an ein Fachgeschäft wenden und nach einer Neuinstallation bei allen Online-Zugängen die Passwörter ändern. (28.6.2024)
Botulismus-Gefahr durch Pilze
Der Bund warnt vor Botulinum-Bakterien (Clostridium Botulinum) in eingelegten Pilzen der Sorte gemeiner Weiss-Täubling in Würzlake (Грузди). In der Glaskonserve (500 Gramm) kann sich unter Luftausschluss das Bakterium bilden, das zu Botulismus führen kann. Beim Menschen treten 12 bis 36 Stunden nach dem Verzehr Symptome wie geweitete Pupillen, Sprech- und Schluckstörungen, Bauchschmerzen, Lähmungserscheinungen im Gesicht oder in den Gliedmassen auf. Die Firma Lackmann Fleisch- und Feinkostfabrik GmbH hat das betroffene Produkt umgehend aus dem Verkauf genommen und einen Rückruf gestartet.
Tipp: Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) empfiehlt, die betroffenen Produkte nicht zu konsumieren. Personen, die das Produkt konsumiert haben und Symptome feststellen, sollten unverzüglich eine Ärztin konsultieren. (28.6.2024)
Betrüger nutzen Konkurs von Flowbank aus
Kriminelle täuschen eine Reaktivierung der Bankkonten vor – und fordern Geld. Lesen Sie die ganze Geschichte dazu in diesem Beobachter-Artikel (27.6.2024)
Phishing-Versuch bei Swica-Kunden
Die Cybercrime-Abteilung der Kantonspolizei Zürich warnt vor gefälschten E-Mails im Namen der Swica. Die Kriminellen behaupten, treue Krankenkassenkunden hätten Anspruch auf eine Rückerstattung über Fr. 416.85. Über eine gefälschte Seite gelangen die Betrüger an die Login-Daten der Opfer und geben vor, für die Rückerstattung die Kreditkartendaten zu benötigen. Gibt jemand die Daten bekannt, wird sofort eine Belastung auf der Kreditkarte ausgelöst und die Betrüger versuchen, an den SMS-Code des Finanzinstituts zu gelangen.
Tipp: Folgen Sie niemals Links aus E-Mails und Textnachrichten, sondern tippen Sie im Browser die offizielle Website ein und nutzen so die Login-Funktion, um sich im Kundenkonto zu informieren. Die Kantonspolizei bittet Betroffene, potenzielle Betrugsmails an sie unter obigem Link weiterzuleiten. (26.6.2024)
Molki Stans AG ruft Weichkäse zurück
Die Molki Stans AG aus der Innerschweiz ruft zwei Weichkäsesorten zurück. Die Käse enthalten möglicherweise Shigatoxin bildende Kolibakterien, die unter Umständen zu Erkrankungen führen können. Der Rückruf betrifft den Weichkäse Weisser Stanser 200 g mit der Produktions-Chargennummer 125 sowie den Mindesthaltbarkeitsdaten 03.07.2024, 04.07.2024 und 05.07.2024, verkauft bei Coop. Ausserdem betroffen ist der Stanser Fladä zirka 350 g mit der Produktionscharge 126 sowie den Mindesthaltbarkeitsdaten 19.07.2024 bis 24.07.2024, verkauft bei lokalen Detailhändlern in der Innerschweiz.
Tipp: Kunden, die eine dieser Käsesorten gekauft haben, sind gebeten, den Käse nicht zu konsumieren, sondern ihn in eine Verkaufsstelle zurückzubringen. Der Verkaufspreis wird erstattet, schreibt der Hersteller. Shigatoxin bildende Kolibakterien können innerhalb weniger Tage Erkrankungen verursachen. Ihr Verzehr kann fieberhafte Magen-Darm-Erkrankungen mit Erbrechen, Durchfall und Bauchkrämpfen auslösen. Wenn solche Symptome auftreten, sollten Sie einen Arzt aufsuchen. (24.6.2024)
WHO warnt vor gefälschten Abnehm- und Diabetesspritzen Ozempic
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) warnt, dass in Brasilien, Grossbritannien, Nordirland und den USA im Oktober und Dezember 2023 drei Chargen mit gefälschten Abnehm- und Diabetesspritzen mit dem Wirkstoff Semaglutid der Marke Ozempic entdeckt wurden.
Das Problem trete seit 2022 vermehrt auf und existiere in allen Regionen der Welt. Das gefälschte Produkt sehe identisch wie das Original aus, könne aber möglicherweise nicht die richtige Menge des Wirkstoffs oder auch andere Wirkstoffe enthalten.
- mit der Chargennummer LP6F832, die nicht anerkannt ist,
- zudem die Kombination der Chargennummer NAR0074 mit der Seriennummer 430834149057 sowie
- die Chargennummer MP5E511, die zwar eine echte Chargennummer ist, aber ein gefälschtes Produkt enthält.
Tipps: Die WHO rät,
- Medikamente nur auf Rezept in Apotheken zu kaufen und nicht online zu beziehen.
- Nutzerinnen und Nutzer sollten zudem darauf achten, dass die Skala der Dosierung auf den Insulin-Pens korrekt angezeigt ist, das Etikett korrekt aussieht und auf der Packung keine Schreibfehler zu sehen sind.
- Zudem ruft sie Ärzte, Apothekerinnen und Regulierungsbehörden auf, wachsam zu sein. (20.6.2024)
Verfora ruft Triofan Hustenstiller-Tropfen zurück
In Zusammenarbeit mit Swissmedic ruft der Hersteller Verfora AG vorsorglich bestimmte Chargen der Hustenstiller-Tropfen Triofan zurück. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass aus dem Tropfer Plastikpartikel herausfallen und von Patientinnen und Patienten eingenommen werden könnten. Swissmedic listet auf, welche Chargen und Verfalldaten vom Rückruf betroffen sind.
Tipp: Der Hersteller bittet, betroffene Produkte nicht mehr zu verwenden und in die Apotheke, Arztpraxis oder Drogerie zurückzubringen. Die Packungen werden kostenlos erstattet. (20.6.2024)
Vorsicht vor gefälschten Facebook-Nachrichten von «Freunden»
Die Cybercrime-Abteilung der Kantonspolizei Zürich warnt davor, dass vermeintlich bekannte Personen über den Facebook-Messenger um einen Gefallen bitten. Dazu kopieren sie das Profil einer Person, die sich bereits in der Freundesliste des Opfers befindet. Die Kriminellen täuschen Probleme mit dem eigenen Mobiltelefon vor und fragen die Zielperson nach deren Telefonnummer. Diese verwenden sie, um unter Mithilfe des Opfers Geld über einen Bezahldienst zu ergattern.
Tipp: Die Polizei rät, genau zu prüfen, ob die Messenger-Anfrage tatsächlich von der bekannten Person stammt, und im Zweifel mit der Person über einen anderen Kanal Kontakt aufzunehmen. Zudem sollen niemals Passwörter oder Sicherheitscodes weitergegeben werden. Wer den Code bereits weitergeschickt hat, soll umgehend Kontakt mit dem Telefonprovider aufnehmen und sich bei der örtlichen Polizei melden. (20.6.2024)
Telefonbetrüger nutzen Todesanzeigen, um die Namen zu kennen
Eine Leserin meldete dem Beobachter einen besonders gemeinen Schockanruf: Betrüger behaupteten am Telefon, die Tochter der Leserin sei in einen schweren Unfall geraten. Beunruhigend: Die Betrüger wussten den echten Namen der Tochter. Die Leserin vermutet, dass das an der kürzlich erschienenen Todesanzeige ihres Mannes liegt, in der die Namen von Frau und Tochter vermerkt waren. Bei der Kantonspolizei Zürich heisst es, das sei ein eher seltenes, aber durchaus bekanntes Problem. Sie erinnert auch daran, dass Telefonbetrüger sehr gut darin sind, ihren Opfern im Gespräch Informationen wie Namen zu entlocken, ohne dass es auffällt.
Tipp: Seien Sie bei schockierenden Meldungen am Telefon immer skeptisch. Die Kantonspolizei Zürich schreibt auf der Website Telefonbetrug.ch: «Weder die Polizei noch die Staatsanwaltschaft fordert Geld oder andere Wertsachen am Telefon von Ihnen. Die dringende Behandlung eines Unfallopfers ist nie von einer Vorauszahlung abhängig.» Wenn Sie unsicher sind bei einem Anruf, hängen Sie am besten auf. Rufen Sie Ihre Angehörigen selbst an oder die Polizei auf der Notrufnummer 117. Wichtig: Nutzen Sie nicht die Funktion zum Rückruf, da Sie womöglich wieder mit den Telefonbetrügern verbunden werden. (20.6.2024)
Aldi ruft getrocknete Aprikosen zurück
Der Lebensmittelhändler Aldi Suisse ruft getrocknete Aprikosen «Happy Harvest» in der Masseinheit 200 Gramm zurück. Der Grund ist der zu hohe Schwefeldioxidgehalt bei einzelnen Produkten. Der Artikel war ab April 2024 in allen Aldi-Suisse-Filialen erhältlich. Der Verkauf des Produktes wurde sofort gestoppt. Konsumentinnen und Konsumenten sollten die Aprikosen nicht mehr essen.
Tipp: Sollten Sie getrocknete Aprikosen in einer Aldi-Filiale gekauft haben, so können Sie diese in jeder Verkaufsstelle zurückgeben. Den Kaufpreis bekommen Kundinnen und Kunden auch ohne Kaufbeleg rückerstattet. Betroffen sind Aprikosen mit dem Haltbarkeitsdatum 31.12.2024 und der Charge L:22/22-0. (17.6.2024)
Vifor AG ruft Maltofer-Tropfen zurück
Der Arzneimittelhersteller Vifor International AG ruft Maltofer-Tropfen zum Einnehmen bei Eisenmangel zurück. Der Grund dafür sind Plastikpartikel, die bei einer Charge aus dem Tropfer – also der Verschlusskappe – herausgefallen sind. Es könne daher nicht ausgeschlossen werden, dass bei der Anwendung der Tropflösung Plastikpartikel aufgenommen werden, schreibt der Hersteller und legt ein Beispielfoto einer betroffenen Charge bei.
Tipp: Die betroffenen Tropfen weisen verschiedene Chargen mit Ablaufdaten von 2024 bis 2027 auf. Der Hersteller hat eine Liste mit allen Chargen-Nummern erstellt. Verwenden Sie die betroffenen Produkte nicht mehr und bringen Sie die Tropfen zu Ihrer Ärztin oder in die Apotheke zurück. Nach einer kurzen Kontrolle der Ware erhalten Sie laut dem Hersteller eine Gutschrift. (17.6.2024)
Vorsicht vor gefälschten Rufnummern und echten Namen
Die Kantonspolizei Zürich warnt vor Betrugsversuchen, bei denen Namen und Telefonnummern von tatsächlich existierenden Polizistinnen und Polizisten oder Bankangestellten missbraucht werden. Um Vertrauen zu schaffen, nutzen die Täter eine spezielle Technik, das sogenannte Spoofing, bei der real existierende Schweizer Telefonnummern gekapert werden. Die Betrüger seien gut organisiert und sprechen auch Schweizerdeutsch. Dabei versuchen sie, an sensible Daten wie Kontonummern oder Passwörter zu gelangen, oder sie erbeuten Geld und Wertsachen.
Tipp: Die Polizei weist darauf hin, dass die angezeigte Rufnummer oder ein real existierender Name eines Polizisten keine Garantie dafür ist, dass der Anrufer die Person ist, die sie vorgibt. Auch rufe die Polizei niemals unter der Notrufnummer 117 an. Legen Sie so rasch wie möglich auf und lassen Sie sich nicht in ein Gespräch verwickeln. (13.6.2024)
Denner ruft Maismehl zurück
Bei einer amtlichen Kontrolle wurden im «Maida Maismehl weiss» und «Maida Maismehl gelb» sogenannte Fumonisine über dem Maximalwert festgestellt. Diese bezeichnen einen Sammelbegriff für verschiedene hochgiftige Stoffwechselprodukte von Schimmelpilzen. Bereits in geringen Mengen sind Fumonisine gesundheitsschädigend für den Menschen. Der Hersteller ruft deshalb die Produkte zurück, die in Denner-Filialen erhältlich sind. Betroffen sind Produkte mit dem Verbrauchsdatum 1.10.2024, Charge L01102024. Sie wurden unter anderem in sämtlichen Denner-Verkaufsstellen angeboten.
Tipp: Der Hersteller bittet Kundinnen und Kunden, die Produkte nicht mehr zu konsumieren. Sie können in alle Denner-Filialen zurückgebracht werden. Der Detailhändler erstattet den Kaufpreis zurück. (12.6.2024)
Twint-Verifikation ist ein Phishing-Mail
Die Cybercrime-Abteilung der Kantonspolizei Zürich warnt vor betrügerischen E-Mails, die angeblich vom Zahlungsanbieter Twint stammen. Darin werden die Empfänger aufgefordert, einen angeblich notwendigen Schritt zur Verifikation über einen QR-Code oder einen persönlichen Zugangslink vorzunehmen. Um Druck aufzubauen, geben die Cyberkriminellen eine begrenzte Zeitlimite vor, innerhalb der man das Konto bestätigen soll. Folgt man den Anweisungen, wird man aufgefordert, die Telefonnummer und den PIN-Code für das Twint-Konto einzugeben und die bankspezifische Twint-App anzuwählen. Dort wird man zudem aufgefordert, das Bank-Login preiszugeben.
Tipp: Ignorieren Sie die Nachricht und folgen Sie niemals Links aus E-Mails, SMS et cetera, die optisch verändert sein können. Falls Sie die Daten bereits eingegeben haben, ändern Sie umgehend die Login-Daten für Ihr Twint-Konto und allfällige weitere Plattformen. (12.6.2024)
Migros ruft Holzspielzeug wegen möglicher Erstickungsgefahr zurück
Die Migros hat festgestellt, dass sich beim Produkt «Milette Naturals Greifball» die Kugeln unter Umständen lösen können. Es besteht für Kinder Verschluckungs- und Erstickungsgefahr, warnt das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen. Die Migros hat das betroffene Produkt umgehend aus dem Verkauf genommen und einen Rückruf gestartet.
Tipp: Das Bundesamt empfiehlt, das betroffene Produkt nicht zu verwenden. Die Migros-Verkaufsstellen erstatten den Kundinnen und Kunden den Preis des Holzspielzeugs oder tauschen die Ware nach Möglichkeit um. (6.6.2024)
Angebliche Steuerrückerstattung ist ein Phishing-Versuch
Das Bundesamt für Cybersicherheit (Bacs) warnt vor E-Mails, die eine angebliche Steuerrückerstattung versprechen. Die Betrüger fordern einen darin auf, das angehängte PDF zu öffnen. Von dort wird man über einen Link auf eine Seite weitergeleitet, auf der man zahlreiche Informationen preisgeben soll.
Tipp: Das Bacs rät, weder die E-Mail noch das PDF zu öffnen und auch den angegebenen Link nicht anzuklicken. (5.6.2024)
Ägyptische Frühkartoffeln «Lilly» haben zu hohe Pestizidwerte
In Deutschland haben verschiedene grosse Supermarktketten Frühkartoffeln aus Ägypten zurückgerufen. Grund dafür sind Rückstände von Pestiziden wie dem umstrittenen Glyphosat, die teils über den Höchstwerten liegen. Eine Gesundheitsgefährdung kann deshalb nicht ausgeschlossen werden – Glyphosat steht unter anderem im Verdacht, Krebs zu verursachen sowie dem Nervensystem und dem Mikrobiom im Darm zu schaden.
Vom Rückruf konkret betroffen sind laut den deutschen Supermärkten gewisse Chargen der ägyptischen Frühkartoffeln der Sorte «Lilly». In der Schweiz gibt es zwar momentan keinen Rückruf, wie «20 Minuten» berichtet. Das könnte aber an unterschiedlichen Grenzwerten liegen.
Tipp: Wer auf der sicheren Seite sein möchte, sollte im Moment eventuell auf den Verzehr ägyptischer Frühkartoffeln der Sorte Lilly verzichten. (4.6.2024)
Telefonbetrüger geben sich als Bankmitarbeitende aus
Laut Kantonspolizei Thurgau gibt es momentan vermehrt Telefonanrufe, bei denen sich die Betrüger als Mitarbeitende des Sicherheitsdienstes der Thurgauer Kantonalbank ausgeben. Gemäss Polizei kann es sein, dass sogar die korrekte Telefonnummer der Bank erscheint – das ist für Betrüger technisch möglich. Dabei handelt es sich um einen bekannten Telefonbetrug: Die Kriminellen behaupten erst, es gebe verdächtige Aktivitäten auf dem Bankkonto der Betroffenen. Danach bitten sie um Hilfe, um den angeblichen Betrügern das Handwerk zu legen. Ziel ist, dass die Betroffenen Geld überweisen, im Glauben, dabei der Bank beim Aufklären eines Betrugs zu helfen.
Tipp: Übergeben Sie nie Geld an eine fremde Person und lassen Sie sich nicht am Telefon von Unbekannten zu Überweisungen überreden. Eine Bank wird Sie nie anrufen und Sie bitten, Geld zu überweisen, um einen Betrug aufzuklären. Wenn Sie unsicher sind, ob Betrüger am Telefon sind, legen Sie besser auf und melden sich bei der Polizei oder der offiziellen Telefonnummer der Bank und fragen nach. (4.6.2024)
Gefälschte Vorladungen des Bezirksgerichts Zürich im Umlauf
Derzeit sind gefälschte Vorladungen des Bezirksgerichts Zürich wegen angeblicher Delikte wie zum Beispiel Geldwäsche im Umlauf. Darin werden Empfänger aufgefordert, Gerichtsgebühren, Teilnahme- oder Anwaltskosten zu bezahlen. Das Bezirksgericht hat auf seiner Website ein Beispiel einer gefälschten Vorladung hochgeladen. Es geht um Beträge von rund 2000 Franken.
Tipp: Abgesehen von Adresse und Telefonnummer des Bezirksgerichts Zürich sind die Vorladungen frei erfunden, schreiben die Zürcher Zivil- und Strafgerichte. Sollten Sie unsicher sein, ob Sie mit einer Vorladung tatsächlich gemeint sind, rufen Sie die offizielle Nummer des Gerichts an, den Kontakt finden Sie hier. Rufen Sie auf keine der anderen angeführten Telefonnummern an. Falls Sie zu einer Zahlung aufgefordert werden sollten, ignorieren Sie dies (3.6.2024).
Konsumfallen melden
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Weitere Warnungen aus dem Archiv
Hier finden Sie weitere Meldungen zu folgenden Bereichen:
- Phishing-Mails
- Betrug im Internet
- Betrug in Printmedien
- Betrug via Smartphone-Apps
- Betrug via Soziale Medien
- Betrug vor der Haustüre oder auf der Strasse
- Detailhandel
- Diebstahl von Kreditkartendaten
- Gesundheit und Ernährung
- Online-Shopping
- Rückrufaktionen
- Sicherheitslücken in Soft- und Hardware
- Telefonbetrug
Wie erkenne ich Phishing-Mails?
Mit vermeintlichen Gewinnversprechen versuchen dubiose Firmen, nicht nur sich selbst zu bereichern, sondern auch an Personendaten zu gelangen. Guider zeigt Beobachter-Abonnenten, wie sie Konsumfallen erkennen, wie sie sich dagegen wehren und diese mittels Musterbrief direkt dem Seco melden können.
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