Nein. Es gibt nur ein kleines Trostpflaster: Sofern Sie das Zugticket bei den SBB gekauft haben, können Sie dort die Hälfte des Kaufpreises, den Sie dafür gezahlt haben, zurückverlangen. Wenn Sie irgendwo gestrandet sind und den letzten Anschluss verpasst haben, müssten die SBB Ihnen eine Hotelübernachtung und ein Taxi zum Hotel bezahlen. Aber nur wenn die SBB auch schuld an der Verspätung waren. Bei höherer Gewalt müssen Sie diese Kosten selbst tragen.

Partnerinhalte
 
 
 
 

Man muss die Entschädigung immer beim Transportunternehmen beantragen, bei dem man das Ticket gebucht hat. Die SBB stellen dafür ein Onlineformular zur Verfügung. Wer den letzten Anschluss verpasst hat, wendet sich am besten direkt ans Personal. Es kann dabei helfen, ein Taxi und ein Hotel zu finden, und allenfalls einen Gutschein abgeben, den man gleich einlösen kann. Sonst muss man alle Quittungen aufbewahren und die Entschädigung innerhalb von 30 Tagen beantragen.

Der Beobachter-Newsletter – wissen, was wichtig ist.

Das Neuste aus unserem Heft und hilfreiche Ratgeber-Artikel für den Alltag – die wichtigsten Beobachter-Inhalte aus Print und Digital.

Jeden Mittwoch und Sonntag in Ihrer Mailbox.

Jetzt gratis abonnieren