Das müssen Sie zu Retouren wissen
Nach der Shoppingsause ist vor der Rücksendeflut. Diese Rechte haben Konsumentinnen und Konsumenten.
Veröffentlicht am 4. Dezember 2023 - 15:53 Uhr
Der Black Friday ist vorbei. Der eine oder andere im Aktionsrausch gekaufte Gegenstand scheint plötzlich doch nicht mehr so schön oder notwendig wie gedacht. Und so will man ihn zurücksenden. Doch ganz so einfach ist es nicht immer.
- Ich habe am Black Friday einen Pullover gekauft, der kratzt. Kann ich ihn zurückgeben?
- Ich habe am Black Friday teure Lautsprecher gekauft. Jetzt merke ich, dass ich sie doch nicht möchte. Die Lautsprecher sind noch nicht bei mir angekommen. Kann ich vom Kauf zurücktreten?
- Die bestellte Einhorn-Kuckucksuhr ist defekt – sie macht nicht die versprochenen Geräusche. Bekomme ich das Geld zurück?
- Meine Nichte hat in zwei Monaten Geburtstag. Ich habe ihr ein Puppenhaus bestellt. Das Paket ist angekommen, doch es klingt so, als sei der Inhalt kaputt. Was muss ich tun?
- Das am Black Friday bestellte Smartphone war gar nicht so günstig wie gedacht. Anderswo bekomme ich es regulär günstiger. Kann ich die Differenz zurückfordern?
- Ist bald Schluss mit Gratis-Retouren?
- Wie häufig kosten Retouren heute bereits etwas?
Ich habe am Black Friday einen Pullover gekauft, der kratzt. Kann ich ihn zurückgeben?
Vom Gesetz her gibt es kein Rücktrittsrecht. Viele Shops gewähren aber dennoch eines. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind hier massgebend. Achtung: Teils muss die Verpackung noch verschlossen sein. Und es ist nicht verboten, dass der Shop nur einen Gutschein statt Bargeld zurückgibt. Mehr Details dazu hier.
Ich habe am Black Friday teure Lautsprecher gekauft. Jetzt merke ich, dass ich sie doch nicht möchte. Die Lautsprecher sind noch nicht bei mir angekommen. Kann ich vom Kauf zurücktreten?
Auch hier ist die Frage, was im Kleingedruckten steht. Wenn man gemäss allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ein Rücktrittsrecht hat, dieses aber explizit erst nach Erhalt der Ware gilt, kontaktiert man am besten den Shop. Ihm ist es wohl auch lieber, wenn er das Paket gar nicht erst verschicken muss.
Die bestellte Einhorn-Kuckucksuhr ist defekt – sie macht nicht die versprochenen Geräusche. Bekomme ich das Geld zurück?
Die Ware ist mangelhaft. Gemäss Gesetz kann die Kundschaft den Gegenstand zurückgeben, wenn er unbrauchbar ist. Oder man bekommt die Preisdifferenz, wenn er zwar zu gebrauchen ist, aber nicht so wie abgemacht. Diese Regeln dürfen Verkäufer in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ändern – häufig tun sie das. Es ist sogar erlaubt, sämtliche Rechte auszuschliessen. Dann hat man Pech. Mehr dazu hier.
Meine Nichte hat in zwei Monaten Geburtstag. Ich habe ihr ein Puppenhaus bestellt. Das Paket ist angekommen, doch es klingt so, als sei der Inhalt kaputt. Was muss ich tun?
Sie müssen das Paket öffnen und nachschauen. Denn wenn Sie den Mangel erst in zwei Monaten rügen, sind die Mängelrechte verwirkt. Wer sichergehen will, schickt innert weniger Tage einen eingeschriebenen Brief, am besten mit einem Foto der kaputten Ware. Mehr dazu hier. Auch in diesem Fall gilt aber: In den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) können die Mängelrechte ausgeschlossen sein.
Das am Black Friday bestellte Smartphone war gar nicht so günstig wie gedacht. Anderswo bekomme ich es regulär günstiger. Kann ich die Differenz zurückfordern?
Nein, in diesem Fall sind Sie selbst schuld – niemand hat Sie gezwungen, den Preis zu akzeptieren. Je nach allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) können Sie das Produkt aber zurückgeben. Mehr zu überrissenen Preisen erfahren Sie hier.
Ist bald Schluss mit Gratis-Retouren?
Die Umweltkommission des Ständerats fordert den Bundesrat in einem Postulat auf, zu prüfen, «welche Gesetzesänderungen nötig sind, um die Anwendung des Verursacherprinzips bei den Retouren im Onlineversandhandel zu gewährleisten». Er soll eine «vorgezogene Retourengebühr» prüfen. Bei jeder Bestellung soll die Kundschaft vorab eine Gebühr zahlen, die rückvergütet wird, wenn man die bestellten Produkte behält.
Wie häufig kosten Retouren heute bereits etwas?
Rund 20 Prozent der Schweizer Onlinehändler setzen bereits auf «monetäre Restriktionen» wie Retourengebühren. Das zeigte eine Studie der Hochschule Luzern (HSLU) und der Schweizerischen Post Ende letzten Jahres. Dafür wurden 230 Onlinehändler befragt.