Wie soll ich mein Handy-Abo kündigen?
Der klassische Weg, um einen Vertrag aufzulösen, ist ein Brief per Einschreiben. Manche Telefonanbieter akzeptieren das jedoch nicht.
Veröffentlicht am 7. November 2023 - 13:49 Uhr
Aus Sicht des Beobachters ist die Kündigung per eingeschriebenen Brief gültig, und der Telefonanbieter muss sie akzeptieren. Doch darüber hat das Bundesgericht noch nicht entschieden.
Bis dahin gehen Sie lieber auf Nummer sicher, indem Sie zuerst den Vertrag in einer Form kündigen, die der Anbieter vorschreibt . Per Telefon: Notieren Sie beim Anruf Datum, Uhrzeit und den Namen des Mitarbeiters. Per Chat: Machen Sie ein Bildschirmfoto. Danach schicken Sie einen eingeschriebenen Brief (siehe Musterbrief) und halten darin fest, wie Sie wann gekündigt haben.
Auf diese Weise sind Sie doppelt abgesichert – der Anbieter kann nicht behaupten, dass Sie die Formvorschriften nicht eingehalten haben. Und Sie können dank dem eingeschriebenen Brief beweisen, wann Sie gekündigt haben. Wenn man telefonisch kündigt und der Anbieter das Gegenteil behauptet, kann man die Aufnahme verlangen. Falls es trotzdem Streit gibt, kann man sich an die Ombudscom wenden.
Haben Sie vor, an einen anderen Ort zu zügeln oder den Telefonanbieter zu wechseln? Beobachter-Mitglieder brauchen sich mit dem Musterbrief «Kündigung des Festnetzanschlusses» keine grossen Gedanken mehr zu machen und können sich anderen Dingen widmen.
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