Entschädigung, wenn kein Vertragsabschluss?
Frage: Wir haben uns für eine Wohnung beworben. Im Formular für den Antrag stand, dass wir der Verwaltung eine Entschädigung von 100 Franken schulden, wenn wir von einem Abschluss des Vertrags absehen. Wann gilt ein Vertrag als zustande gekommen, und darf der Verwalter diesen Unkostenersatz verlangen?