In der Schweiz bis wann gültig?
Frage: Meine Freundin ist Deutsche und lebt seit einem halben Jahr in der Schweiz. Wie lange darf sie noch mit ihrem Fahrausweis hier Auto fahren?
aktualisiert am 13. Januar 2021 - 12:02 Uhr
Ausländerinnen und Ausländer dürfen in der Schweiz während eines Jahres Motorfahrzeuge steuern, wenn sie einen gültigen nationalen Fahrausweis besitzen und ausserdem das in der Schweiz vorgeschriebene Mindestalter für die jeweilige Ausweiskategorie erreicht haben.
Während dieser einjährigen Frist sollte der ausländische Ausweis gegen das schweizerische «Billett» umgetauscht werden. Ist diese Frist abgelaufen, darf man mit dem ausländischen Fahrausweis in der Schweiz nicht mehr fahren. Wer trotzdem weiterhin mit seinem ausländischen Ausweis in der Schweiz herumfährt, riskiert ein Straf- und Administrativverfahren wegen Fahrens ohne Berechtigung.
Der ausländische Fahrausweis kann aber auch nach dieser einjährigen Frist beim zuständigen Strassenverkehrsamt, der Einwohnerkontrolle oder der Polizeiwache jederzeit noch umgetauscht werden.
Wichtig: In Einzelfällen können die Umtauschformalitäten längere Zeit in Anspruch nehmen. Ihre Freundin sollte deshalb frühzeitig über das Strassenverkehrsamt ein Gesuchsformular besorgen.
Droht nach einem Verkehrsdelikt ein Ausweisentzug, hat man Anspruch auf rechtliches Gehör. Beobachter-Mitglieder erfahren, wie sie am besten gegen eine Verfügung Stellung nehmen, wie lange ein Ausweisentzug dauert und was man unter Umständen tun kann, um den Führerschein vorzeitig zurückzuerhalten.
- 1Übersicht zum Verfahren nach einer Verkehrsregelverletzung
- 2Fahrausweisentzug nach leichter Widerhandlung
- 3Wie lange dauert der Ausweisentzug?
- 4Zum Ausweisentzug Stellung nehmen
- 5Vorzeitige Rückgabe nach Ausweisentzug möglich?
- 6Kann man den Zeitpunkt des Ausweisentzugs wählen?
- 7Wie lange bin ich im Administrativmassnahmen-Register (ADMAS) vermerkt?