Ja, das müssen Sie wirklich. Das Mietrecht schreibt aber vor, dass die Vermieterschaft respektive die Verwaltung auf Ihre Interessen und Bedürfnisse Rücksicht nehmen muss. Insbesondere sollte sie die Besichtigungen frühzeitig ankündigen.

Was das konkret heisst, lässt das Gesetz offen. Klar ist, dass Sie für die Verwaltung nicht die Organisation und Koordination der Besichtigungen übernehmen müssen. Die Verwaltung darf also den Interessentinnen und Interessenten nicht einfach Ihre Telefonnummer angeben, damit diese sich bei Ihnen melden können.

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Mietrecht
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In der Praxis läuft es so, dass Mieterschaft und Vermieterschaft für die heisse Phase – also wenn das Inserat frisch aufgeschaltet ist – vorgängig zwei bis maximal drei Termine pro Woche vereinbaren, an denen Besichtigungen möglich sind. Es ist dann Aufgabe der Verwaltung, die Interessenten auf diese Termine zu verteilen. Und nach ein paar Wochen muss der Spuk dann auch wieder ein Ende finden.

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