Das grosse Quiz
Wer krank ist oder nach einem Unfall ausfällt, hat nicht selten Ärger im Geschäft. Sind Sie fit genug, um dem Chef dann Paroli zu bieten?
aktualisiert am 10. Juli 2018 - 16:28 Uhr
Angestellte sind ab dem Tag, an dem das Arbeitsverhältnis beginnt, obligatorisch über den Arbeitgeber unfallversichert. Als Berufsunfälle (BU) zählen Ereignisse, die sich während der Ausführung der Arbeitstätigkeit ergeben. Auch Unfälle, die sich während Betriebsausflügen, Geschäftsreisen oder an Weiterbildungen ereignen, gehören dazu.
Unter dem Begriff Nichtberufsunfall (NBU) werden hauptsächlich Unfälle während Freizeitaktivitäten verstanden, die sich unabhängig in Bezug zur Anstellung beim Arbeitgeber zutragen. Zum Beispiel Unfälle durch sportliche Aktivitäten oder Haushaltsunfälle. Aber auch ein Unfall auf dem Arbeitsweg wird als NBU aufgefasst.
Bei Teilzeitangestellten besteht nur eine NBU-Deckung, wenn die Person mindestens acht Stunden pro Woche für den gleichen Arbeitgeber tätig ist. Steht im Arbeitsvertrag nichts dazu, sollte bei der Krankenversicherung ein Zusatz gegen Unfälle abgeschlossen werden. Verunfallt ein Teilzeiter ohne NBU-Deckung auf dem Arbeitsweg, wird dies trotzdem als Berufsunfall angesehen.
Selbständigerwerbende können selber entscheiden, ob sie sich gegen Unfälle nach dem Unfallversicherungsgesetz versichern wollen. Bei mitarbeitenden Familienmitgliedern besteht ebenfalls die Möglichkeit, diese freiwillig gegen Unfälle zu versichern.
Arbeitsunfähigkeit - wie gut kennen Sie sich aus?
Bei einer Krankheit oder einem Unfall haben Arbeitnehmer Rechte und Pflichten. Für wie lange erhält man bei Arbeitsunfähigkeit noch den Lohn? Darf der Chef einfach kündigen? Was darf man mit einem Arztzeugnis noch in der Freizeit tun? Erhalten Sie als Beobachter-Mitglied Antworten auf diese und weitere Fragen.