Absenz für das letzte Geleit
Frage: Meine Schwiegermutter ist verstorben. Nun meint mein Chef, ich müsse den verpassten Arbeitstag der Beerdigung nachholen. Wie sind Absenzen geregelt?
Viele Firmen haben diese sogenannten Kurzabsenzen in ihrem Betriebsreglement geregelt. Schauen Sie in Ihrem Arbeitsvertrag oder in den zugehörigen Bestimmungen nach. Oft gibt es auch im GAV, dem Gesamtarbeitsvertrag, Hinweise dazu.
Falls Sie darin nichts finden, äussert sich das Obligationenrecht (OR) nur ansatzweise: Es sind dem Arbeitnehmer die üblichen freien Stunden und Tage und nach erfolgter Kündigung die für das Aufsuchen einer anderen Arbeitsstelle erforderliche Zeit zu gewähren.
Weil das Gesetz so ungenau ist, hat sich eine Praxis entwickelt, von der man ausgehen darf:
- die eigene Hochzeit 2 bis 3 Tage
- der Tod eines Familienangehörigen 1 bis 3 Tage (je nach Verwandtschaftsgrad)
- militärische Inspektion und Rekrutierung ½ bis 1 Tag
- Umzug 1 Tag
- Behördengänge: effektive Abwesenheit
Ihre Schwiegermutter ist zwar streng genommen nicht mit Ihnen verwandt, trotzdem erhalten Sie in der Regel die nötige freie Zeit für die Beerdigung.
Ferien sind dazu da, sich von der Arbeit zu erholen. Einige Regelungen bezüglich Ferien und Kurzabsenzen sorgen jedoch immer wieder für Verwirrung. Beobachter-Mitglieder erfahren, was im Allgemeinen sowie bei Sonderfällen wie unbezahltem Urlaub oder Ferien während Arbeitsunfähigkeit rechtlich gilt.
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