Bekomme ich einen freien Tag für die Beerdigung?
Meine Schwiegermutter ist verstorben. Nun meint mein Chef, ich müsse den verpassten Arbeitstag der Beerdigung nachholen. Wie sind Absenzen geregelt?
Nach dem Tod eines Familienangehörigen dürfen Arbeitnehmer in der Regel 1 bis 3 Tage der Arbeit fernbleiben.
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Viele Firmen haben diese sogenannten Kurzabsenzen in ihrem Betriebsreglement geregelt. Schauen Sie in Ihrem Arbeitsvertrag oder in den zugehörigen Bestimmungen nach. Oft enthalten auch Gesamtarbeitsverträge Hinweise dazu.
Falls Sie darin nichts finden, äussert sich das Obligationenrecht (OR) nur ansatzweise: Es sind dem Arbeitnehmer die üblichen freien Stunden und Tage und nach erfolgter Kündigung die für das Aufsuchen einer anderen Arbeitsstelle erforderliche Zeit zu gewähren.
In der Praxis haben sich folgende Richtlinien etabliert:
- Eigene Hochzeit: 2 bis 3 Tage
- Tod eines Familienangehörigen: 1 bis 3 Tage (je nach Verwandtschaftsgrad)
- Militärische Inspektion und Rekrutierung: ½ bis 1 Tag
- Umzug: 1 Tag
- Behördengänge: Effektive Abwesenheit
Ihre Schwiegermutter ist zwar streng genommen nicht mit Ihnen verwandt, trotzdem erhalten Sie in der Regel die nötige freie Zeit für die Beerdigung.
Hinweis: Dieser Artikel wurde erstmals Anfang November 2013 veröffentlicht und nun aktualisiert. (4.3.2025)
Ferien sind dazu da, sich von der Arbeit zu erholen. Einige Regelungen bezüglich Ferien und Kurzabsenzen sorgen jedoch immer wieder für Verwirrung. Mit einem Beobachter-Abo erfahren Sie, was im Allgemeinen sowie bei Sonderfällen wie unbezahltem Urlaub oder Ferien während Arbeitsunfähigkeit rechtlich gilt.
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