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Versicherungen
Ergänzungsleistungen (EL)
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Ergänzungsleistungen erhalten Sie als AHV- und IV-Rentner, wenn das Einkommen nicht reicht, den minimalen Existenzbedarf zu decken. Diese Leistungen sind weder Fürsorgegelder noch Sozialhilfe - Sie haben einen rechtlichen Anspruch darauf.
Alle Inhalte zu Ergänzungsleistungen (EL) (49)
Unterthemen:
Anspruchsvoraussetzungen für Ergänzungsleistungen (11)
Berechnung der Ergänzungsleistungen (4)
Ausgaben in der EL-Rechnung (9)
Einnahmen in der EL-Rechnung (15)
Umgang / Probleme mit den Ergänzungsleistungen (8)
EL in den einzelnen Kantonen (2)
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Adressen und Links (1)
Rechtsratgeber
Grundlage
Wenn das Geld trotz Ergänzungsleistungen nicht reicht
Leistungen von gemeinnützen Institutionen
Rechtsratgeber
Grundlage
Beginn und Ende des Anspruchs auf Ergänzungsleistungen (EL)
Der Anspruch auf Ergänzungsleistungen beginnt mit der Anmeldung und erlischt, wenn die Voraussetzungen für den Bezug nicht mehr gegeben sind.
Rechtsratgeber
Grundlage
Ergänzungsleistungen für Frühpensionierte
Ergänzungsleistungen kann auch beanspruchen, wer sich früher pensionieren lässt. Doch dazu sollte man ein paar Punkte wissen.
Rechtsratgeber
Grundlage
Ergänzungsleistungs-Revision 2021
Die Ergänzungsleistungs-Revision trat im Jahr 2021 in Kraft. Was heisst das für EL-Bezüger? Werden die Beiträge gekürzt? Wer sind die Gewinner der Revision?
Rechtsratgeber
Beobachter-Artikel
Frühpensionierung: Warum keine EL für den Sohn?
Frage: Ich habe mich zwei Jahre früher pensionieren lassen. Jetzt erhält unser Sohn keine Ergänzungsleistungen, obwohl man mir das versichert hat. Wieso?
Rechtsratgeber
Grundlage
Was sind Ergänzungsleistungen?
Ergänzungsleistungen werden zusätzlich zur AHV / IV ausbezahlt, wenn Ihr Einkommen nicht ausreicht, die minimalen Lebenskosten zu decken.
Rechtsratgeber
Grundlage
So berechnen Sie Ihre Ergänzungsleistungen
Ihr Anspruch auf Ergänzungsleistungen ergibt sich aus der Differenz zwischen den anrechenbaren Einnahmen den anerkannten Ausgaben.
Rechtsratgeber
Grundlage
Ihr Antrag auf Ergänzungsleistungen
Ohne Antrag erhalten Sie keine Ergänzungsleistungen. Stellen Sie Ihren Antrag möglichst früh. Denn ab dem ersten Tag des Antragsmonates erhalten Sie Ihre Ergänzungsleistungen ausbezahlt.
Rechtsratgeber
Grundlage
Finanzielle Voraussetzungen, um EL zu beziehen
Wer Ergänzungsleistungen (EL) erhalten will, muss nicht nur eine AHV- oder IV-Rente beziehen und in der Schweiz einen Wohnsitz haben, sondern auch die finanziellen Voraussetzungen erfüllen.
Rechtsratgeber
Gerichtsentscheid
Bundesgerichtsentscheid zum Anspruch auf Ergänzungsleistungen bei einem Heimeintritt
Wie lange darf sich der Versicherte nach einem Heimeintritt Zeit lassen, um die Ergänzungsleistungen anzumelden?
Rechtsratgeber
Grundlage
Wer hat Anspruch auf Ergänzungsleistungen?
Wer eine Rente der AHV oder der IV bezieht und in der Schweiz Wohnsitz hat, kann Ergänzungsleistungen beantragen.
Rechtsratgeber
Gerichtsentscheid
Bundesgerichtsentscheide zum Anspruch auf Ergänzungsleistungen
Welcher Ort ist für die Anmeldung zuständig und wie lange wartet ein Ausländer bis er Ergänzungsleistungen beziehen kann - das haben die Gerichte entschieden.
Rechtsratgeber
Merkblatt
Ergänzungsleistungs-Revision – was hat sich geändert?
In diesem Merkblatt finden Sie die Antwort auf folgende Fragen im Zusammenhang mit der EL-Revision 2021.
Rechtsratgeber
Checkliste
EL-Berechnung: Allgemeiner Lebensbedarf und Mietkosten
Wie hoch ist der allgemeine Lebensbedarf und wie hoch dürfen die Mietkosten sein?
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