Wie die Kinder schützen?
Eine Kindesentführung kann nicht verhindert werden. Folgende Massnahmen können die Entführung aber erschweren.
aktualisiert am 16. August 2018 - 10:08 Uhr
- Ausreisesperre beantragen
Auf Antrag können die Behörden eine Ausreisesperre für das Kind anordnen. Für den entführenden Elternteil kann hingegen keine Ausreisesperre verordnet werden, er kann jederzeit allein ausreisen.
- Elterliche Sorge neu regeln
Besteht Verdacht auf Entführung, können Behörden dem entführenden Elternteil das Sorgerecht entziehen. Ohne darf er nicht über den Aufenthaltsort des Kindes bestimmen. Auch die Anmeldung am neuen Wohnort wäre erschwert.
- Zuteilen des alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrechts
Bei dieser Massnahme geht es darum, dass ein Elternteil nicht mehr mitbestimmen darf, wo sich das Kind aufhält. Die elterliche Sorge bleibt erhalten.
- Besuchsrecht einschränken
Wenn ein Elternteil ein gewöhnliches Besuchsrecht hat, können mit dieser Massnahme Besuche für einen gewissen Zeitraum nur in Begleitung erfolgen oder ganz eingestellt werden.
- Reiseausweispapiere sicher aufbewahren
Wenn zum Beispiel der Vater eine Entführung durch die Mutter befürchtet, kann er beantragen, dass Pass oder ID des Kindes bei einer Behörde hinterlegt werden. Zudem kann er beim kantonalen Passbüro verlangen, dass ohne seine Zustimmung keine neuen Reiseausweise ausgestellt werden. Wenn das Kind eine ausländische Staatsbürgerschaft hat, sollte der Vater die zuständige Botschaft informieren.
- Kind begleiten und Schule informieren
Solange akute Entführungsgefahr besteht, sollte man sein Kind möglichst nicht unbegleitet lassen. Zudem kann etwa der Vater Schule, Familienmitglieder und Freunde informieren, dass sie das Kind nicht ohne vorherige Absprache der Mutter übergeben.
- Aktuelles Foto bereithalten
Für den Fall, dass alle Massnahmen scheitern, sollte man ein aktuelles Foto des Kindes und der Mutter – oder des Vaters – sowie alle wichtigen Personalien griffbereit haben. Damit kann die Polizei bei einer Entführung schnellstmöglich alle Grenzstellen und Flughäfen informieren und die Beamten anweisen, das entführte Kind zurückzuhalten.
- Mit Hilfe den Konflikt lösen
Mit Hilfe einer Behörde (etwa der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde [Kesb]), eines Mediators oder einer Beratungsstelle lassen sich elterliche Konflikte häufig lösen. Längerfristig ist das die wichtigste Massnahme, um eine Kindsentführung zu verhindern.
Eine Kindsentführung durch einen Elternteil verletzt das Recht des anderen Elternteils, bei der Frage nach dem Aufenthaltsort des Kindes mitzubestimmen – weil das Kind ins Ausland gebracht wird oder weil es dort zurückbehalten wird.
Seit vier Jahren gilt in der Schweiz die gemeinsame elterliche Sorge. Demnach müssen die Eltern gemeinsam entscheiden, ob das Kind mit einem Elternteil ins Ausland ziehen darf .
Wenn etwa der Vater die Zustimmung verweigert, dürfen Mutter und Kind nur mit einem Entscheid des Gerichts oder der Kesb auswandern.
In der Regel teilen sich geschiedene oder getrennt lebende Paare die elterliche Sorge. Für den Alltag stellen sich dabei aber einige Fragen: Wie soll das Besuchsrecht geregelt werden, welche Entscheide können Elternteile alleine treffen und inwiefern haben die Behörden ein Mitspracherecht? Erhalten Sie als Beobachter-Mitglied die Antworten dazu.
- 1Alltägliche Entscheide für das Kind treffen
- 2Besuchsrecht oder Betreuungsanteile regeln
- 3Uneinigkeit der Eltern bei Entscheiden bei gemeinsamer elterlicher Sorge
- 4Auskunfts- und Informationsrecht des Elternteils ohne elterliche Sorge
- 5Ausnahmefall: Alleinige elterliche Sorge
- 6Zuständige Behörden bei verheirateten, getrennt lebenden und geschiedenen Eltern