Kinik-Tafelwasser mit Bor belastet
Erfahren Sie hier laufend aktualisiert, wo Gefahren für Konsumentinnen und Konsumenten lauern und auf welche Betrugsmaschen Sie nicht hereinfallen sollten.
Veröffentlicht am 4. Dezember 2024 - 11:00 Uhr,
aktualisiert am 9. Dezember 2024 - 16:50 Uhr
Aktuelle Warnungen im Dezember
Bund warnt: Tafelwasser mit Bor belastet
Eine amtliche Kontrolle hat vor kurzem ergeben, dass Tafelwasser der Marke Kinik einen übermässig hohen Borgehalt aufweist – das schreibt das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV).
Auch wenn Bor natürlicherweise im Grundwasser vorkommt, wird aktuell von einem möglichen Einfluss auf die Fruchtbarkeit und die Entwicklung eines Fötus ausgegangen. Daher sei eine Gesundheitsgefährdung «aus langfristiger Sicht nicht auszuschliessen», wie das BLV in einer Mitteilung schreibt.
Konkret betroffen ist:
- Produkt, Marke: Kinik Doğal Zengin Su, 1952
- Verpackung: 6 x 200 ml
- Lot-Nummer: P: 154 S: 0059 (2.6.2024)
- Mindesthaltbarkeitsdatum: 2.12.2025
Tipp: Das BLV empfiehlt, das betroffene Wasser nicht zu konsumieren. Der Vertreiber Delal Food GmbH hat bereits einen Rückruf gestartet. (9.12.24)
Labortest: Fondue-chinoise-Fleisch mit Krankmachern belastet
Das Konsumentenmagazin Saldo.ch kommt bei einem Labortest von Fondue-chinoise-Fleisch zu einem unappetitlichen Ergebnis: Im Trutenfleisch von Aldi wurden krank machende Listerien, im Kalbfleisch von Lidl Darmbakterien nachgewiesen.
Insgesamt wurden 16 Produkte von Coop, Aldi, Migros und Lidl getestet, 12 der Proben waren laut Labortest unproblematisch.
Tipp: Je nach Art können Listerien zu fieberhaften Erkrankungen mit grippeähnlichen Symptomen führen wie Durchfall und Erbrechen. Die gefundenen Darmbakterien sind hingegen nach dem Kochen des Fleischs meist unbedenklich.
Gegenüber Saldo.ch betonen Migros, Aldi und Lidl, ihre Produkte würden den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und dass Kunden das Fondue chinoise bei korrekter Zubereitung bedenkenlos essen könnten. Auf der Verpackung weise man auf die Küchenhygiene hin. (9.12.24)
Todesgefahr: Mammut ruft Suchgeräte für Lawinenverschüttete zurück
Mammut, Hersteller von Bekleidung und Ausrüstung, ruft in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Kommunikation (Bakom) freiwillig dazu auf, zwei Geräte zur Suche nach Lawinenverschütteten zurückzubringen. Es besteht die Gefahr, dass das jeweilige Gerät bei in Not geratenen Personen in den Suchmodus wechselt oder vollständig ausgeschaltet wird. Lawinenverschüttete könnten wegen der Fehlfunktion nicht lokalisiert werden und deswegen sterben.
Konkret betroffen sind diese beiden neuen Geräte aus der Wintersaison 2024/25:
- Artikel 1: 2620-00370 Barryvox 2
- Artikel 2: 2620-00380 Barryvox S2
Tipp: Käuferinnen und Käufer haben Anspruch auf eine kostenlose Überprüfung und auf Umtausch des fehlerhaften Produkts. Mehr Infos zur Identifizierung der Geräte sind über die Verlinkung oben zu finden sowie über das Rücksendeformular von Mammut. Alternativ kann man das Gerät auch in die nächste Filiale zurückbringen. (5.12.2024)
Hersteller Ofelec ruft E-Bikes zurück
In Zusammenarbeit mit der Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU) ruft der Velohändler Ofelec seine E-Bikes zurück. Betroffen sind die Modelle «Friday 28», «Dimanche 28» und «Dimanche 29» der Marke Moustache.
Grund ist ein Sicherheitsrisiko. Bei einem Aufprall des E-Bikes können demnach Risse oder Brüche an der Carbongabel entstehen, was zu einem Unfall führen könnte.
Tipp: Aufgrund der Verletzungsgefahr werden Käuferinnen und Käufer aufgefordert, ihr Velo nicht mehr zu verwenden. Geben Sie auf der Website von Moustache die Seriennummer des Fahrrads ein, um zu prüfen, ob das Modell vom Rückruf betroffen ist. Sollte das der Fall sein, kann die Gabel ausgetauscht werden. (5.12.2024)
Möchten Sie stets informiert werden, wenn wir neue Produktrückrufe melden oder vor aktuellen Betrugsmaschen warnen? In der Beobachter-App können Sie «Mitteilungen» der Konsum-Warnliste als Push abonnieren.
Rückruf: Bund warnt vor giftigen Bade-Entli
Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) warnt vor einem Bade-Enten-Set, das bis vor kurzem im Einrichtungsmarkt Lipo verkauft wurde. Die Entli enthalten nachweislich einen zu hohen Gehalt an Phthalaten, einem chemischen Stoff, der als gesundheitsgefährdend gilt.
Dieses Produkt ist betroffen:
- Produkt: Bade-Enten-Set (Verpackung: Netz)
- Artikelnummer: 23960001-01
- Verkaufsstellen: Lipo-Filialen in der ganzen Schweiz
Tipp: Das BLV empfiehlt, die betroffenen Entli nicht zu benutzen. Lipo hat sie unterdessen aus dem Verkauf genommen. (3.12.2024)
Phishing: Falsche Mails von Inkassofirmen und Krankenkassen im Umlauf
Aktuell sind täuschend echte E-Mails im Umlauf, in denen vorgegeben wird, es handle sich beim Absender um bekannte Inkassofirmen oder Krankenkassen. Das meldet das Bundesamt für Cybersicherheit (BACS). Demnach werde eine Bezahlung von angeblich ausstehenden Mahnungen oder anderen Forderungen verlangt.
Unter anderem ist die Inkassofirma Intrum betroffen. Ziel der Betrüger ist es laut BACS, die Opfer zum Download einer Schadsoftware zu verleiten.
Wie eine solche E-Mail aussehen kann, ist auf der Website des BACS ersichtlich.
Tipp: Falls Sie unsicher sind, ob die Mahnung tatsächlich echt ist, kontaktieren Sie den betroffenen Anbieter direkt – verwenden Sie nicht die Telefonnummern oder Mailadressen, die in der E-Mail aufgelistet werden. Beim Verdacht einer installierten Schadsoftware sollten Sie sich an ein Computerfachgeschäft wenden. (3.12.2024)
Achtung vor falschen ÖV-Angeboten
Das Bundesamt für Cybersicherheit (BACS) warnt aktuell vor einer neuen Betrugsmasche, die über die sozialen Medien verbreitet wird: Im Namen von Schweizer oder Liechtensteiner Verkehrsbetrieben werden angebliche Gewinnspiele oder günstige Abonnements angepriesen.
Die falschen Profile und die damit verbundenen Websites ähneln stark den tatsächlichen Auftritten der Verkehrsbetriebe, Ziel ist das Abgreifen persönlicher Daten. Unwissentlich werde zudem ein mehrjähriges Abonnement abgeschlossen.
Tipp: Das Bundesamt empfiehlt grundsätzlich einen kritischen Blick bei Gewinnspielen und versprochenen Angeboten. Besondere Vorsicht sei geboten, wenn bei Gratisangeboten Kreditkartendaten oder Telefonnummern angegeben werden müssen. Ist die Datenübergabe bereits erfolgt, sollte man sich sofort beim Kreditkarten- oder Mobilfunkanbieter melden. Der abgeschlossene Vertrag kann zudem angefochten werden. (3.12.2024)
Aktuelle Warnungen im November
Twint gesperrt: SMS ist ein Fake
Cyberkriminelle versenden betrügerische Phishing-SMS im Namen von Twint. Darin fordern sie zur Kontaktaufnahme via Whatsapp auf, um die vermeintliche Sperre des Twint-Kontos zu verhindern, wie Cybercrimepolice.ch berichtet.
Tatsächlich zielen die Betrüger darauf ab, persönliche Informationen und Bankdaten der Empfänger zu erlangen. Der Whatsapp-Link führt nicht zu Twint, sondern zu einem Whatsapp-Bot, der Betroffene auffordert, mit einem «Kundendienstmitarbeiter» zu plaudern und persönliche Daten auf der manipulierten Website einzugeben.
Tipp: Ignorieren Sie die SMS. Falls Sie die Daten bereits weitergegeben haben, informieren Sie Ihr Finanzinstitut, ändern Sie die Passwörter und lassen Sie die betroffenen Kredit-/Debitkarten sperren. (29.11.2024)
Klettersteigset kann zu tödlichem Absturz führen
Die Firma Edelrid ruft in Zusammenarbeit mit der Beratungsstelle für Unfallverhütung gewisse Klettersteigsets zurück. Es handelt sich um den Typ «Cable Comfort Tri» mit der Artikelnummer 74370 000 219 0. Die Metallkomponenten des Dreifachwirbels können Festigkeitsschwankungen aufweisen. Im schlimmsten Fall könnten Anwenderinnen und Anwender abstürzen – mit tödlichen Folgen.
Betroffen sind alle ausgelieferten Sets bis zur Charge Y-2024-0364. Klettersteigsets ab der Charge Y-2024-0384 sind nicht betroffen.
Tipp: Benutzen Sie das Klettersteigset per sofort nicht mehr. Schicken Sie es zur Überprüfung an Edelrid zurück. Unter dem Link oben finden Sie weitere Informationen zur Abwicklung sowie ein Einsendeformular. (29.11.2024)
Gefährliche Kinderwagen
Bei gewissen Yoyo-Kinderwagen besteht die Gefahr, dass sich die Feststellbremse von selbst löst. Hersteller Stokke und die Beratungsstelle für Unfallverhütung BFU rufen die Wagen deswegen zurück. Betroffen sind Produkte mit Seriennummern, die mit «142AA» beginnen und deren Seriennummern kleiner als «0062239» sind.
Tipp: Die Seriennummer befindet sich auf dem Etikett in der Nähe des Korbs auf der linken Seite des Kinderwagens. Sollte Ihr Kinderwagen betroffen sein, verwenden Sie ihn ab sofort nicht mehr. Für einen kostenlosen Ersatzkinderwagen kann man sich auf dem Stokke-Rückrufportal registrieren. (19.11.2024)
Schadsoftware statt Unwetter-App
Derzeit kursieren physische Briefe, die angeblich vom Bundesamt für Meteorologie und Klimatologie stammen. Es handelt sich um Fälschungen, die von Betrügern verschickt werden, warnt das Bundesamt für Bevölkerungssschutz.
In den Schreiben wird dazu aufgefordert, eine neue Unwetter-App zu installieren. Allerdings führt der abgebildete QR-Code nicht zu dieser fiktiven App, sondern zum Download der Schadsoftware. Einmal auf dem Handy installiert, versucht sie, geschützte Daten herunterzuladen, etwa von Banking-Apps. Betroffen sind nur Mobiltelefone mit Android-Betriebssystem.
Tipp: Melden Sie den Brief per Meldeformular ans Bundesamt für Cybersicherheit und vernichten Sie ihn anschliessend. Sollten Sie die App bereits heruntergeladen haben, setzen Sie das Smartphone auf die Werkseinstellungen zurück. (19.11.2024)
Betrugsversuch im Namen des Strassenverkehrsamts
Leser meldeten dem «St. Galler Tagblatt», das zur CH-Media-Gruppe gehört, dass derzeit viele Leute per SMS angeblich vom Strassenverkehrsamt aufgefordert werden, eine offene Busse zu bezahlen. Bei der Nachricht handelt es sich aber um einen Betrugsversuch, mit dem die Täter an Kreditkartendaten gelangen wollen. Das Strassenverkehrsamt St. Gallen sagt auf Anfrage der Zeitung, dass die Nachricht nicht von ihm stammt, man versende keine Bussenforderungen per SMS.
Tipp: Die Kantonspolizei St. Gallen rät, den Link in der Nachricht nicht anzuklicken, die Nummer des Absenders zu blockieren und die Nachricht zu löschen. Zudem rät sie, den Betrugsversuch ans Bundesamt für Cybersicherheit (Bacs) zu melden. (15.11.2024)
Migros warnt: Nicht deklarierte Haselnüsse im Zitronenjoghurt
Die Migros hat das Kantonale Laboratorium Zürich und das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen darüber informiert, dass im M-Classic-Joghurt Zitrone nicht deklarierte Haselnüsse enthalten sind. Eine Gesundheitsgefährdung kann nicht ausgeschlossen werden.
Tipp: Das Bundesamt empfiehlt Allergikerinnen und Allergikern, das betroffene Produkt nicht zu konsumieren. Die Migros hat das Joghurt umgehend aus dem Verkauf genommen und einen Rückruf gestartet. (14.11.2024)
Phishing: Achtung vor gefälschten Mails von Digitec zu nicht abgeholten Paketen
Betrüger versenden aktuell vermehrt gefälschte E-Mails im Namen von Digitec.ch, welche die Empfänger über angeblich nicht abgeholte Pakete informieren. Ziel dieser Betrugsmasche ist es, persönliche Informationen und Kreditkartendaten der Opfer zu erbeuten (Phishing). Die Betrüger versuchen, potenzielle Opfer mit einer angeblich von Digitec.ch stammenden Erinnerung an eine nicht abgeholte Bestellung auf eine gefälschte Website zu locken. Auf dieser Fake-Website, die im Corporate Design von Digitec.ch gehalten ist, müssen Nutzer zunächst einige Lieferdetails durchklicken. Zur vermeintlichen Verifizierung der Identität und zwecks Bezahlung der ausstehenden Gebühr für die Paketlieferung erfolgt die Weiterleitung auf eine Bezahl-Website.
Tipp:
- Ignorieren Sie solche E-Mails.
- Folgen Sie keinen Links aus E-Mails, SMS et cetera oder von anderen Websites, da diese optisch verändert sein können.
- Geben Sie keine Daten von sich preis, wenn Sie über den Zweck unsicher sind und auf einer Webseite ein ungutes Gefühl haben.
- Fragen Sie im Zweifelsfall direkt beim betreffenden Unternehmen nach, um die Seriosität des E-Mails zu klären.
- Falls Sie irrtümlich Ihre Daten preisgegeben haben, informieren Sie umgehend Ihre Bank und lassen Sie Ihre Bankkarten/Kreditkarten sperren.
- Reichen Sie bei der Kantonspolizei Strafanzeige ein. (11.11.2024)
Phishing im Namen der AHV: Bund warnt vor gefälschten E-Mails
Das Bundesamt für Cybersicherheit warnt vor einer neuen Betrugsmasche via E-Mail: Dabei geben sich Gauner als Vertreter der AHV-Ausgleichskasse aus und versprechen Empfängern eine angebliche Rückerstattung. Dafür müsse man persönliche Daten sowie die Kreditkarteninformationen angeben. Die Cyberkriminellen benutzen diese für ihre eigenen Zwecke.
Wie eine solche Mail aussehen kann, ist beim Bundesamt für Cybersicherheit ersichtlich.
Tipp: Sowohl die E-Mail als auch die verlinkte gefälschte Website sind im Design der AHV-Ausgleichskasse gestaltet. Das Bundesamt für Cybersicherheit empfiehlt: «Löschen Sie diese E-Mails. Um Geld zu erhalten, muss nie eine Kreditkarte angegeben werden.» Betrügerische Nachrichten können auf https://antiphishing.ch gemeldet werden. Falls bereits Kreditkarteninformationen eingegeben wurden, soll man sich unverzüglich bei seiner Bank melden und die Karte sperren lassen. (7.11.2024)
Telefonbetrug: Vorsicht vor «Geisteranrufen» aus dem Ausland
Die Kantonspolizei Zürich warnt aktuell vor einer neuen Welle von Betrugsanrufen. Sogenannte Geisteranrufe aus dem Ausland hätten zum Ziel, einen Rückruf zu provozieren, bei dem die Betrüger dann an persönliche Daten und Geld gelangen wollen. Genutzt wird beispielsweise die Telefonnummer +31 631 17 01 35 aus den Niederlanden, wie die Kantonspolizei auf ihrer Website schreibt.
Tipp: Die Kantonspolizei mahnt zur Vorsicht und zu Misstrauen, wenn jemand mit einer unbekannten Telefonnummer anruft: Prüfen Sie die Nummer, bevor Sie ans Telefon gehen, und nehmen Sie verdächtige Anrufe nicht an. Falls Sie bereits rangegangen sind: Legen Sie sofort auf und blockieren Sie die Telefonnummer. (4.11.2024)
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Weitere Warnungen aus dem Archiv
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- Phishing-Mails
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