Warnung: Postsendung per Nachnahme

Die Schweizerische Post warnt aktuell vor Betrügern, die kleinere Sendungen per Nachnahme verschicken. Dem gelben Riesen sind Fälle bekannt, bei denen Billig-Taschenrechner verschickt wurden. Der Empfänger soll dafür einen höheren zweistelligen Frankenbetrag bezahlen. Der Trick dabei: Der Adressat wird zwischen Tür und Angel von einer angeblichen Bestellung überrascht und bezahlt die Nachnahmekosten im Gutglauben. Die Post und der Beobachter empfehlen, bei Zweifeln die Annahme zu verweigern.

Aktualisiert am 10. August 2017

Einige Unternehmen haben sich darauf spezialisiert, die Arglosigkeit vieler Konsumenten auszunutzen, um ihnen das Geld aus der Tasche zu ziehen. Und wie die zahlreichen Anfragen beim Beobachter-Beratungszentrum zeigen, tappen immer wieder gutgläubige Menschen in solche Konsumfallen. Wer einige Verhaltenstipps beherzigt, fällt auf solche Tricks gar nicht erst herein:
 

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  • Lassen Sie sich nie zu einer Unterschrift drängen. Ein Anbieter, der nicht bereit ist, Sie in Ruhe einen Vertrag durchlesen zu lassen, verdient kein Vertrauen.
  • Wenn Sie dennoch vorschnell unterschrieben haben: Wenden Sie sich rasch an eine Rechtsberatung wie das Beobachter-Beratungszentrum.
  • Leisten Sie keine Vorauszahlungen bei Werbeveranstaltungen oder wenn Sie überrumpelt werden.
  • Gewinnversprechen sind in der Regel nicht das Papier wert, auf dem sie stehen. Am besten wirft man sie in den Papierkorb.
  • Lassen Sie sich nicht dazu verleiten, auf teure Telefonnummern zu antworten.
  • Achten Sie auf das Drumherum (Preishinweis, Allgemeine Geschäftsbedingungen), wenn Sie aufgefordert werden, Ihren Namen und Ihre Adresse anzugeben.
  • Verlassen Sie sich auf Ihren gesunden Menschenverstand: Gratis gibt es eigentlich nichts.
Das ist offiziell verboten!

Seit 2012 verbietet das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) Folgendes:


Werbeanruf trotz Sterneintrag
Sie erhalten einen Werbeanruf, obwohl Sie im Telefonbuch mit dem Sterneintrag angegeben haben, dass Sie keine solchen Anrufe wünschen. Der Sterneintrag verbietet auch, Ihre Daten zu Werbezwecken weiterzugeben.
 

Gewinnversprechen mit Kaffeefahrt
«Sie haben gewonnen», schreibt Ihnen eine Firma. Den angeblichen Gewinn können Sie aber nur einlösen, wenn Sie an einer Verkaufsveranstaltung oder Werbefahrt teilnehmen oder wenn Sie etwas kaufen, eine Entschädigung zahlen oder auf eine teure 0900-Nummer anrufen.
 

Online-Shop ohne Identität
Der Internetanbieter, bei dem Sie etwas bestellen wollen, sagt nicht, wer er ist, und hinterlässt keine Adresse, unter der Sie ihn erreichen können. Zudem fehlen Angaben darüber, wie Sie Eingabefehler korrigieren können, oder Ihre Bestellung wird nicht umgehend bestätigt.
 

Schneeballsystem
Ihnen wird eine Prämie versprochen, wenn Sie weitere Personen anwerben, die bereit sind, eine Ware oder Dienstleistung zu kaufen, die kaum marktfähig ist. Im Vordergrund steht das Anwerben von neuen Teilnehmern und nicht der Verkauf des Produkts oder der Dienstleistung.
 

Adressbuchschwindel
Sie erhalten eine Offerte für einen Firmenregistereintrag oder ein Inserat, ohne dass darin gross, gut sichtbar und verständlich hingewiesen wird auf Kosten, Laufzeit, Gesamtpreis, Form und Verbreitung der Publikation. Ebenfalls verboten ist, eine Rechnung für einen Eintrag oder ein Inserat zu verschicken, ohne vorher einen Auftrag bekommen zu haben.
 

Preis unbekannt
Neben Taxis, Kinos, Gastgewerbe und vielen anderen Dienstleistern müssen Ihnen neu auch Fluggesellschaften, Notare, Bestattungsinstitute und Veterinäre ihre Preise bekanntgeben – durch Preisanschlag, Preisliste oder Preiskatalog.

Rechtsratgeber
Mehr zu Konsumfallen

Mit vermeintlichen Gewinnversprechen versuchen dubiose Firmen, nicht nur sich selbst zu bereichern, sondern auch an Personendaten zu gelangen. Beobachter-Mitglieder erfahren, wie sie Konsumfallen erkennen, wie sie sich dagegen wehren und diese mittels Musterbrief direkt dem Seco melden können.

Verwirrspiel im Kuvert

Viele Leute bekommen Herzklopfen, wenn ein Kuvert ins Haus flattert, auf dem steht: «Wichtige Mitteilung: 9800.–. Scheck-Anforderung innenliegend.»

Absender ist zum Beispiel der Brillant-Versand, ein fester Wert auf der schwarzen Liste des Beobachters (siehe «Werbefahrten + Gewinnversprechen»). «Achtung!!! Keine Antwort = kein Scheck!», heisst es auf einem Zettel, dazu «auf die Verlosung des 1. Preises hin, unter Aufsicht des Preisrichters». Auf dem Antwortkuvert ist der Vermerk «Testbestellung beigelegt» bereits mit einem roten Häkchen versehen.

Das Verwirrspiel ist Absicht. Viele senden das Antwortkuvert einfach mal ab – wer nicht wagt, gewinnt schliesslich nicht. Das Resultat ist im besten Fall eine teure, nutzlose Bestellung, aber sicher kein Gewinn.

Reingefallen? So wehren Sie sich

Haben Sie einen Vertrag abgeschlossen, müssen Sie per Einschreiben reagieren und je nachdem Folgendes geltend machen:

  • Haben Sie am Telefon etwas bestellt oder auf einer Werbefahrt eingekauft, können Sie den Vertrag innert sieben Tagen widerrufen.
     
  • Irrten Sie sich über die Identität des Online-Shops, sollten Sie den Vertrag wegen Irrtum anfechten.
     
  • Haben Sie sich bereit erklärt, an einem verbotenen Schneeballsystem teilzunehmen, ist der Vertrag nichtig.
     
  • Sind Sie auf einen Adressbuchschwindler hereingefallen, müssen Sie den Vertrag wegen Täuschung und Irrtum anfechten.


Melden Sie die Schwindler dem Seco!

Wenn Sie zum Beispiel ein Gewinnversprechen erhalten, können Sie bei jeder Polizeistelle Strafantrag wegen unlauteren Wettbewerbs stellen. Noch besser: Melden Sie den Vorfall dem Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco), damit dieses eine genügende Anzahl Beschwerden hat, um aktiv zu werden und gegen die Schwindler vorzugehen. Leiten Sie das Gewinnversprechen an das Seco weiter, mit einer kurzen Beschreibung des Sachverhalts.

Adressen: E-Mail: fair-business@seco.admin.ch; Brief: Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco), Ressort Recht, Holzikofenweg 36, 3003 Bern

Mehr Infos zum Timesharing

Widerstehen Sie verlockenden Angeboten wie günstigen Ferien oder verheissungsvollen Kapitalanlagen. In diesem Merkblatt erfahren Sie alles zum Thema Timesharing (exklusiv für Beobachter-Mitglieder).

Mehr Infos zu Club Touristik, Concepts IT AG, Lindner GmbH, Viva Tours...

Wohnungssuche

Vorsicht bei der Wohnungssuche: Wenn Sie vor Besichtigung des Mietobjekts eine Anzahlung machen sollen, sollten Sie die Finger davon lassen.

Vorgetäuschtes Kaufinteresse

«Rip deal»: Sie wollen eine Immobilie oder ein teures Kunstobjekt verkaufen? Vorsicht bei allzu interessierter Kundschaft, für die Geld scheinbar keine Rolle spielt! (mehr zum Thema «Rip deal»)

Unbestellte Zusendungen

Setzen Sie sich gegen unbestellte Zusendungen zur Wehr. Dieses Merkblatt mit Musterbrief zeigt Ihnen, wie Sie am besten schriftlich darauf reagieren können (exklusiv für Beobachter-Mitglieder).

Mehr Infos:

Helvetischer Münzkontor (Göde)
Horizont-Verlag
Meister-Verlag
Provea

Direktvertrieb und schneeballähnliche Systeme

Damit Sie sich vor solchen Konsumfallen schützen können, nennen wir Ihnen im Folgenden einige Unternehmen, die immer wieder negativ aufgefallen sind, über die der Beobachter schon berichtet hat und von denen Sie besser die Finger lassen.

Auch der Schweizerische Adressbuch- und Datenbankverlegerverband (SADV) warnt vor Schwindlern: die Liste der Schwindler

Fiktive Lotterien

Nehmen Sie sich in Acht vor fiktiven Lotterien und erfahren Sie mehr dazu in diesem Merkblatt (exklusiv für Beobachter-Mitglieder).

Mehr Infos:

El Gordo de la Primitiva
Overseas Lotto BV Netherlands

Unlautere Versprechen

Informieren Sie sich über unlautere Gewinnversprechen in diesem Merkblatt und melden Sie diese mit dem Musterbrief direkt beim Seco (exklusiv für Beobachter-Mitglieder).

Ungerechtfertigte Forderungen

Wehren Sie sich gegen ungerechtfertigte Forderungen mit diesen Musterbriefen (exklusiv für Beobachter-Mitglieder).

Internetdienste

Beim Beobachter-Beratungszentrum gehen besonders viele Klagen über folgende Firmen ein:

  • www.opendownload.de
  • www.grusskarten.de
  • www.gedichte.de


Wer mit einer dieser Internetfirmen Kontakt hatte, bekommt anschliessend oft von einem der folgenden Anwälte eine Mahnung:
 


Die Beobachter-Fachexperten raten in solchen Fällen, nicht zu zahlen, sondern die Forderung zu bestreiten – dafür reicht eine E-Mail. So empfiehlt es der Beobachter seit Jahren Tausenden von Ratsuchenden – die angedrohte Betreibung ist bisher nie eingetroffen.

Was gilt bei Partnervermittlungen?

Was rechtlich für seriöse Partnervermittlungsagenturen gilt, lesen Sie in diesem Merkblatt (exklusiv für Beobachter-Mitglieder).

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