Onlineshops: Das Wichtigste in Kürze
Impressum checken
Achtung bei Vorauskasse
Auf Kundenbewertungen achten

Sie locken Kunden mit Tiefstpreisen an und lullen sie mit dem Versprechen auf sichere Abwicklung des Geschäfts ein. So fallen Konsumentinnen und Konsumenten auf dubiose Webseiten herein Der Beobachter warnt Vorsicht: Haselnüsse im Zitronenjoghurt von Migros und sitzen schliesslich statt mit der erwünschten Ware mit einer Belastung des Bankkontos oder der Kreditkarte da. Dabei ist es gar nicht so schwer, die faulen Äpfel zu erkennen, wenn man sich an ein paar Regeln hält.

Partnerinhalte
 
 
 
 

1. Den Webauftritt beurteilen

  • Wie korrekt ist die Sprache, in der die Texte der Website oder E-Mails verfasst sind? Liest es sich, als ob die Texte mit einem schlechten Übersetzungsprogramm übersetzt worden sind?
  • Funktionieren die Links?

2. Den Hersteller anfragen

Wenn Sie Zweifel an der Echtheit eines Webshops haben, der eine einzige bekannte Marke anbietet, fragen Sie beim Hersteller oder beim Hauptimporteur der Marke an, ob die Website bekannt ist und der Händler autorisiert wurde.

3. Die Glaubwürdigkeit hinterfragen

Ist das Angebot zu gut, um wahr zu sein, verhält es sich meist genau so: Es ist vermutlich nicht wahr. Preisvergleichsseiten helfen, realistische Preise zu finden.

Werden Waren angeboten, die über offizielle Kanäle noch nicht im Handel oder die nirgendwo mehr erhältlich sind, sollte man ebenfalls auf der Hut sein.

4. AGB lesen

Unbedingt zuerst die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) lesen, vor allem den Passus zu Lieferverzug , Rücktrittsmöglichkeit, Garantie und Rückgaberecht.

5. Den Anbieter durchleuchten

  • Finden sich auf der Webseite eine Telefonnummer und eine Firmenadresse?
  • Existiert die Adresse überhaupt (elektronische Telefonbücher)? Sind die Namen der Geschäftsführer aufgeführt?
  • Existiert eine E-Mail-Adresse oder lediglich ein Kontaktformular?
  • Schauen Sie im Onlinehandelsregister unter www.zefix.ch nach, ob die Firma tatsächlich eingetragen ist.
  • Liegt der Firmensitz in Asien oder auf Steueroasen wie den Virgin Islands?
Rechtsratgeber
Checkliste «Onlineshopping – So sichern Sie sich ab»

An gewissen Punkten – etwa der Bewertung des Verkäufers oder an der Herkunft des Produkts – lässt sich relativ einfach erkennen, ob der Anbieter der Ware vertrauenswürdig ist. Wie Sie ein Kaufangebot im Internet richtig hinterfragen, erfahren Sie als Beobachter-Mitglied in der Checkliste «Onlineshopping – So sichern Sie sich ab».

6. Die Kontaktmöglichkeit testen

  • Wählen Sie die Telefonnummer und stellen Sie eine Frage zu einem angebotenen Produkt. Nimmt jemand ab? Reagiert der Händler professionell und schnell? War die Auskunft sachdienlich?
  • Schreiben Sie eine E-Mail auf die angegebene Adresse. Erhalten Sie eine Antwort?

7. Die Echtheit anzweifeln

Werden Topmarken in einem asiatischen Webshop verkauft, besteht die Gefahr, dass die Ware gefälscht Online-Shopping Darf man Fälschungen importieren? ist. Wenn Sie bestellen, machen Sie sich zwar nicht strafbar, aber der Zoll kann die gefälschte Ware behalten. Ihr Geld sind Sie dann auch los.

8. Die Bewertungen anschauen

9. Das Gütesiegel kontrollieren

Gütesiegel allein, etwa von Mastercard, Verisign oder Trustedshops, sind keine Garantie für Seriosität . Ist die Webseite des Anbieters nicht verlinkt und wurde lediglich das Bild reinkopiert, ist das meist ein Hinweis dafür, dass der Shopbetreiber nicht die Anforderungen erfüllt.

10. Die Zahlungsmethoden prüfen

  • Bei unbekannten Shops wenn immer möglich gegen Rechnung bestellen. Sollte der Onlineladen dies nicht anbieten, zuerst die Gütesiegel testen.
  • Nur dann gegen Vorkasse bestellen, wenn Sie oder Bekannte mit dem Shop bereits gute Erfahrungen gemacht haben.
  • Nur dann per Kreditkarte bezahlen, wenn die Webadresse mit https:// beginnt. Das s steht für eine sichere, weil verschlüsselte Datenübertragung. Zudem erscheint in der Adresszeile des Browsers ein Schloss-Symbol. Nur dann können Ihre Daten nicht abgefangen und missbraucht werden.
  • Nur für einen Betrag einkaufen, dessen Verlust man notfalls verschmerzen kann.

11. Aufs Bauchgefühl hören

Wenn Sie von Zweifeln geplagt werden, sollten Sie auf das allfällige Schnäppchen verzichten .

Welchen Online-Shops kann ich trauen?

loading...
Ob ein Online-Shop seriös ist, ist oft leicht herauszufinden. Im Video zeigen wir, worauf Sie achten sollten.
Quelle: Beobachter Bewegtbild
Fall gelöst: Unbedingt auf Fremdwährungszuschlag reklamieren

Thomas Greulich (Name geändert) war überzeugt, dass er bei grossen Kleiderhändlern wie Streetone.ch oder Superdrystore.ch mit seiner Kreditkarte in Franken bezahlt. Doch auf seiner monatlichen Cumulus-Mastercard-Abrechnung bemerkte er einen Fremdwährungszuschlag von 1,5 Prozent – als hätte er beispielsweise ein Hotel im Ausland gebucht.

Er reklamierte bei der Cembra Money Bank, Herausgeberin seiner Kreditkarte. Man beschied ihm, dass es sich um Auslandstransaktionen handle, weil man seine Zahlungen bei einer ausländischen Akzeptanzstelle in Schweizer Franken abrechne. Das sei immer so bei Transaktionen auf eine Website mit ausländischem Firmensitz. Den Firmensitz des Onlinehändlers könne er in dessen allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) oder im Impressum nachsehen.

Nur: Wer macht das schon, wenn er auf einer .ch-Website bei einem Händler bestellt, der in der Schweiz auch noch mit Läden vertreten ist? Die Cembra Money Bank und die Swisscard AECS bestätigen gegenüber dem Beobachter, dass sie in solchen Fällen auf den Fremdwährungszuschlag verzichten. Aber nur dann, wenn der Kunde reklamiert.

von Nathalie Garny (15.8.2018)

Der Beobachter-Newsletter – wissen, was wichtig ist.

Das Neuste aus unserem Heft und hilfreiche Ratgeber-Artikel für den Alltag – die wichtigsten Beobachter-Inhalte aus Print und Digital.

Jeden Mittwoch und Sonntag in Ihrer Mailbox.

Jetzt gratis abonnieren