In Portugal ruft die Gewerkschaft das Bodenpersonal aller Flughäfen zum Streik auf, bei den Scandinavian Airlines könnten die Flugbegleiter die Arbeit verweigern. Und auch bei der Lufthansa-Tochter Discover Airlines herrscht dicke Luft bei den Angestellten.

Welche Rechte haben Passagiere, die nicht wie geplant ans Ziel kommen? Der Beobachter sagt, wie Sie vorgehen.

Der Flug wurde annulliert. Gibt es einen Ersatz?

Wenn ein Flug ausfällt, können Passagiere eine andere Maschine nehmen. Das setzt natürlich voraus, dass überhaupt eine fliegt und auch noch freie Plätze hat.

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Die Airline muss den Ersatzflug organisieren, darum fragt man sie am besten direkt.

Falls der Ersatz zeitlich nicht passt, kann man auf den Flug verzichten. Dann muss die Airline den Ticketpreis innert sieben Tagen erstatten – so steht es in der europäischen Verordnung über die Fluggastrechte, die auch in der Schweiz gilt.

Sie gibt Passagieren zudem einen Anspruch auf kostenlose Verpflegung, zwei Telefongespräche oder E-Mails und falls nötig auf eine Hotelübernachtung samt Beförderung zum Hotel.

Gibt es eine Entschädigung?

Nebst Ersatzflug oder Erstattung des Ticketpreises müssen Airlines eine Ausgleichsleistung zahlen. Die Höhe hängt von der Distanz ab: Bis 1500 Kilometer sind es 250 Euro, bis 3500 Kilometer 400 Euro und bei längeren Flügen 600 Euro.

Doch Achtung: Wenn ein Streik schuld an der Misere ist, können Airlines einen aussergewöhnlichen Umstand geltend machen. Dann ist gemäss Verordnung keine Entschädigung fällig.

Das ist ein gutes Argument – denn die Verordnung nennt Streik ausdrücklich als Beispiel für einen solchen aussergewöhnlichen Umstand.

Es gibt aber Konstellationen, in denen trotzdem eine Entschädigung geschuldet ist. So gilt ein «innerbetrieblicher» Streik zum Beispiel nicht als aussergewöhnlicher Umstand.

Es kommt auf alle Details an, und am Schluss muss eine Richterin, ein Richter entscheiden, unter welche Kategorie ein bestimmter Streik nun fällt.

Das heisst: Die Chancen der Flugpassagiere stehen nicht sehr gut. Aber ein Versuch kostet nichts.

Betroffene Passagierinnen können die Entschädigung direkt bei der Airline einfordern, meistens gibt es ein eigenes Formular dafür. Wer danach nichts mehr hört oder eine Absage bekommt, kann ein spezialisiertes Inkassounternehmen beauftragen, wie etwa Cancelled.ch.

Das kostet in der Regel nichts. Nur wenn das Inkassobüro Erfolg hat, zieht es einen Teil der Entschädigung für seinen Aufwand ab. Massgebend sind die allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Mein Flug war nur verspätet, aber wurde nicht annulliert.

Auch wenn ein Flugzeug erst viel später abhebt, muss die Airline den Kunden eine kostenlose Verpflegung anbieten, zwei Telefongespräche oder E-Mails sowie eine Hotelübernachtung bezahlen, falls nötig.

Das gilt aber nur, wenn die Verspätung gross ist. Das ist sie bei kurzen Flügen bis 1500 Kilometer ab zwei Stunden. Bei Flügen bis 3500 Kilometer müssen es drei Stunden sein und vier bei Langstreckenflügen.

Wer schon fünf Stunden am Flughafen herumsitzt, kann zurücktreten und die Ticketkosten zurückfordern.

Und was ist mit einer Entschädigung? Hier gibt es das gleiche Problem wie bei annullierten Flügen (siehe oben).

Der Flug ist Teil einer Pauschalreise. Was tun?

Eine Pauschalreise hat gebucht, wer zwei Dienstleistungen in Anspruch nimmt – wie Flug und Hotel. Flugpassagiere können sich dann an das Reisebüro wenden. Dieses muss die möglichen Ersatzflüge für Sie abklären oder Ihnen das Geld erstatten.

Die Entschädigung für den annullierten Flug können Sie auch direkt von der Airline einfordern. Natürlich bekommen Sie die Beträge nur einmal.