Blumenkisten auf dem Balkon

«Darf ich meine Blumenkistli aussen am Balkon aufhängen?»
Ja – unter der Voraussetzung, dass Hausordnung oder Reglement diese Art von Schmuck nicht ausdrücklich verbietet. Gegen die Innenseite des Balkons dürfen Sie Blumenkisten und Töpfe auf jeden Fall anbringen. Das kann nicht verboten werden, weil dadurch niemand gefährdet wird.

Aufenthalt im Freien

«Ich darf doch nach Lust und Laune draussen stehen und die Umgebung betrachten – oder etwa nicht? Meine Nachbarin sieht das anders…»
Natürlich dürfen Sie die Landschaft, Spaziergänger oder das Treiben auf dem Spielplatz beobachten. Sie dürfen auch zur Nachbarin rüberschauen: Grüssen Sie sie nett, das fördert eine gute Nachbarschaft – aber bespitzeln Sie sie nicht! Das würden auch Sie nicht schätzen.

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Rauchen auf dem Balkon

«Ich rauche auf dem Balkon, um die Wohnung zu schonen. Die Nachbarn stören sich daran. Was soll ich tun?»
Rauchen auf dem Balkon kann man nicht verbieten. Wenn Sie es massvoll tun, müssen die Nachbarn damit klarkommen. Kommt es aber zu «übermässigen Immissionen», sollten Sie sich um eine Lösung bemühen, wenn Sie nicht aus der Wohnung geekelt werden wollen. Sprechen Sie mit den Nachbarn, wenn nötig mit Unterstützung der Verwaltung.

Grillieren auf dem Balkon 

«Ich grilliere fürs Leben gern. Darf der Vermieter es mir verbieten?»
Das Grillieren auf dem Balkon Das isch Strub Dem Nachbarn stinkt die Grillparty? kann nicht generell verboten werden. Einschränkungen finden sich aber oft in der Hausordnung oder im Reglement der Stockwerkeigentümer. Häufig ist die Verwendung von Holzkohle untersagt – zu Recht, weil der damit verbundene Rauch unerträglich sein kann. Benutzen Sie auf dem Balkon am besten einen Gas- oder Elektrogrill – oder weichen Sie auf einen Grillplatz im Freien aus.

Balkon als Abstellkammer

«Ich habe drinnen zu wenig Platz und lagere Sachen auf dem Balkon. Den Vermieter stört das. Zu Recht?»
Der Balkon ist keine Rumpelkammer, wo man die Tür schliessen und sagen kann: «Aus den Augen, aus dem Sinn.» Von aussen ist der Balkon einsehbar, und der Hauseigentümer hat ein berechtigtes Interesse daran, dass der Gesamteindruck des Hauses gut ist. Kurzum: Für ausrangierten Hausrat müssen Sie eine andere Lösung suchen.

Wäsche aufhängen

«Uns wird das Aufhängen von Wäsche auf dem Balkon untersagt. Ist ein solches Verbot zulässig?»
Wäsche auf dem Balkon zum Trocknen aufzuhängen ist erlaubt. Wenn es der Mietvertrag oder die Hausordnung untersagt, ist dieses Verbot ungültig. Fixe Wäscheleinen dürfen Sie allerdings nicht spannen. Sie müssen mobile Wäscheständer aufstellen und darum besorgt sein, dass diese auch bei einem Unwetter nicht vom Balkon fliegen.

Rechtsratgeber
Mehr zu Nachbarstreitigkeiten

Nicht immer ist bei Nachbarstreitigkeiten eine gütliche Einigung möglich. Je nach Art der Störung können Sie gerichtlich gegen Ihren Nachbarn vorgehen. Erhalten Sie als Beobachter-Mitglied detaillierte Informationen, welche Optionen in einem solchen Fall offenstehen.

Satellitenschüssel auf dem Balkon installieren

«Ich habe eine Satellitenschüssel montiert. Das darf ich doch, oder?»
Ausserhalb des Balkons darf man keine Satellitenschüsseln anbringen, weil die Ästhetik des Gebäudes beeinträchtigt wird. Was im Innenbereich des Balkons gilt, ist juristisch umstritten. Massgeblich ist der konkrete Einzelfall: Haben auch die Nachbarn eine Schüssel oder prägen solche gar das Bild des Quartiers? Dann können auch Sie bedenkenlos im Innenbereich des Balkons eine montieren.

Nackt auf dem Balkon

«Wir lieben FKK-Ferien und möchten uns auf dem Balkon vorbräunen. Ist das ein Problem?»
Das kann tatsächlich problematisch werden. In den eigenen vier Wänden können Sie sich nackt bewegen, so viel Sie wollen. Auf dem Balkon verhält es sich anders, falls Nachbarn Sie sehen können – egal, wie toll Ihre Figur ist. Akzeptieren Sie, dass nicht alle Freude haben an Nackedeis. Womöglich riskieren Sie gar eine Anzeige.

Katzenleiter montieren

«Dürfen wir eine Katzenleiter am Balkon anbringen?»
Eine Katzenleiter ist nur erlaubt, wenn der Vermieter oder die Stockwerkeigentümergemeinschaft sie ausdrücklich bewilligen, am besten schriftlich. Denn eine Katzenleiter beeinträchtigt den Gesamteindruck der Liegenschaft. Fehlt diese Erlaubnis, riskiert man ernsthafte Probleme bis hin zur Kündigung, wenn man eine Leiter anbringt.

Musik hören auf dem Balkon

«Wir hören ab und zu Musik auf dem Balkon und feiern eine Party. Das darf man doch, oder?»
Sie wohnen nicht auf einer einsamen Insel. Ein Radio gehört nicht auf den Balkon. Wollen Sie dennoch draussen Musik hören, sollten Sie Kopfhörer benutzen. Gelegentliche Feste müssen die Nachbarn hingegen dulden. Halten Sie sich an die Ruhezeiten gemäss Hausordnung und mieten Sie auch einmal einen Partyraum für Ihre Feten.

Sichtschutz anbringen

«Ich will nicht, dass Nachbarn meinen Balkon einsehen können. Darf ich einen Sichtschutz anbringen?»
Erlaubt ist, was zur üblichen Nutzung eines Balkons gehört und den optischen Gesamteindruck des Hauses nicht erheblich stört. Verschaffen Sie sich selbst ein Bild von aussen, überlegen Sie, ob der Sichtschutz optisch aus dem Rahmen fällt. In vielen Fällen wird er unzulässig sein. Im Streitfall gibt die örtliche Schlichtungsbehörde Auskunft.

Peace-Flagge am Balkon

«Als Zeichen für den Weltfrieden will ich eine Peace-Flagge am Balkon anbringen. Da kann doch niemand etwas dagegen haben, oder?»
Ein Banner an der Balkonbrüstung ist streng genommen nicht erlaubt. Denn es verändert das Erscheinungsbild des Hauses. Doch für wenige Tage wird der Vermieter oder die Hausgemeinschaft eine solche Flagge wohl dulden. Vielleicht überlegenswert: warum sich nicht konkreter für den Frieden einsetzen?

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