Gemäss Schweizerischem Arbeitsrecht können Arbeitsverträge von beiden Seiten praktisch jederzeit aufgelöst werden. Es braucht weder einen triftigen Grund noch eine Vorwarnung. Doch es gibt Ausnahmen, über die man Bescheid wissen sollte. Unter dem Stichwort Kündigung finden Sie alle Informationen zur ordentlichen Kündigung, zum Kündigungsschutz, zur fristlosen Entlassung, zur Vertragsaufhebung im gegenseitigen Einvernehmen und vieles mehr.