Die folgenden Einnahmen fliessen in die Berechnung Ihrer Ergänzungsleistungen ein: Ihre Renten, Taggelder, Erwerbseinkommen, Teile Ihres Vermögens und Alimentenzahlungen, die Sie erhalten. Nicht berücksichtigt werden Hilflosenentschädigungen, Assistenzbeiträge, Integritätsentschädigungen, Stipendien und Verwandtenunterstützungen.