Ganz so einfach ist es nicht. Der Arbeitgeber hat seinen Angestellten gegenüber zwar eine Fürsorgepflicht. Das heisst: Er muss ihre Persönlichkeit im Arbeitsverhältnis achten und schützen. Darunter fällt auch, dass er die Angestellten vor Mobbing schützt.

Mobbing – das können Sie jetzt tun

Wenn Sie unter Ihrer Chefin leiden, empfiehlt sich in einem ersten Schritt, alles aufzuschreiben. Halten Sie sich dabei an die Fakten, notieren Sie Datum und Namen der Personen, die dabei waren. 

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In einem zweiten Schritt sprechen Sie die Chefin direkt darauf an – wenn das für Sie möglich ist. Legen Sie dar, was diese Vorfälle bei Ihnen auslösen.

Es gibt jedoch Situationen, in denen das emotional oder aus anderen Gründen nicht geht. Oder nichts bringt. Dann können Sie eine Stufe höher gehen – entweder zur Chefin der Chefin oder zur Personalabteilung.

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Arbeitnehmer muss einschreiten

Sobald Sie das Problem einer Vorgesetzten oder der Personalabteilung gemeldet haben, muss der Arbeitgeber tätig werden. Er ist verpflichtet, bei Konflikten einzuschreiten und die nötigen Massnahmen zu treffen. Diese Massnahme muss aber nicht zwingend bedeuten, dass der mobbenden Vorgesetzten gekündigt wird. Es kann auch ein klärendes Gespräch oder allenfalls eine Mediation mit allen Beteiligten sein. Welche Konsequenzen Ihre Chefin tragen muss, entscheidet der Arbeitgeber.

Laut Bundesgericht ist Mobbing übrigens ein systematisches, feindliches, über einen längeren Zeitraum anhaltendes Verhalten, mit dem eine Person an ihrem Arbeitsplatz isoliert, ausgegrenzt oder gar von ihrem Arbeitsplatz entfernt werden soll.

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Mehr zu Mobbing am Arbeitsplatz

Ist das Arbeitsklima schlecht und kommt es zu Mobbing unter Mitarbeitern, ist Handeln gefragt. Als Beobachter-Mitglied erfahren Sie zum einen, wie Sie Konflikte am Arbeitsplatz ansprechen und was Sie gegen einen unfairen Chef tun können, zum anderen wie Sie gerichtlich vorgehen, wenn der Streit nicht einvernehmlich zu lösen ist.

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