Wenn Arbeitnehmende wegen Krankheit oder Unfall nicht mehr arbeiten können, stellen sich diverse Fragen. Hier die wichtigsten Punkte im Überblick:

Rechte und Pflichten bei Krankmeldung

Melden Sie sich umgehend beim Vorgesetzten, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten können.
Beschaffen Sie sich ein Arztzeugnis gemäss den betriebsinternen Vorschriften. Üblicherweise wird ein Zeugnis ab dem dritten Tag erwartet.
Die Diagnose müssen Sie dem Arbeitgeber nicht bekanntgeben.
Welche Aktivitäten während der Krankschreibung erlaubt sind, entscheidet der Arzt. Allenfalls können Sie spazieren gehen, oder Ihrer anderen beruflichen Tätigkeit nachgehen. Doch tun Sie nichts, was Ihnen schadet.
Ob Sie trotz Krankschreibung Fragen beantworten, an Sitzungen teilnehmen oder von zu Hause arbeiten müssen, also teilweise arbeiten können, entscheidet der Arzt. Er soll Ihnen dies notfalls schriftlich bestätigen.
Auch bei teilweiser Arbeitsunfähigkeit muss der Arzt präzisieren, was dies bedeutet.
Manchmal ist es möglich, in einer leidensangepassten Tätigkeit zu arbeiten. Welche Ersatzarbeiten sind zumutbar?

Lohnfortzahlung bei Krankheit oder nach einem Unfall

Zumindest während einer bestimmten Zeit haben Sie weiterhin Anspruch auf den üblichen Lohn. Dabei spielt es eine Rolle, ob Sie wegen einer Krankheit oder wegen eines Unfalls arbeitsunfähig sind.
Dauert eine Arbeitsunfähigkeit länger, werden von Arbeitgebern und Versicherungen häufig sogenannte Case Manager eingesetzt, mit denen Sie kooperieren sollten. Nach 30 Tagen darf eine Meldung zur Früherfassung bei der IV gemacht werden.

Kündigungsschutz bei Arbeitsunfähigkeit

Eine gewisse Zeit lang darf der Arbeitgeber nicht kündigen, wenn Sie ganz oder teilweise arbeitsunfähig sind (Kündigungssperrfristen bei Arbeitsunfähigkeit).
Aber, dürfen Angestellte ihren Job trotz Arbeitsunfähigkeit gültig selber kündigen?
Wurden Sie bereits entlassen, führt die Arbeitsunfähigkeit zu einer Verlängerung der Kündigungsfrist.
Doch was gilt, wenn Sie erkranken oder verunfallen, nachdem Sie selbst gekündigt haben? Können Sie dann den neuen Job erst später antreten?