So wehren Sie sich richtig
Wer am Arbeitsplatz gemobbt wird, sollte die Vorgesetzten einschalten: Diese sind verpflichtet, Schikanen zu unterbinden.
Veröffentlicht am 10. Dezember 2008 - 18:45 Uhr,
aktualisiert am 11. Mai 2018 - 15:53 Uhr
Gezielte Schikanen, abschätzige Bemerkungen, unfaire Kritik, fiese Machenschaften aller Art – Mobbing hat viele Gesichter. Wenn in wirtschaftlich schwierigen Zeiten von Sparmassnahmen oder gar Stellenabbau die Rede ist, wächst bei manchem vielleicht die Versuchung, sich mit unfairen Mitteln einen Vorteil gegenüber der Konkurrenz zu verschaffen.
Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, die Persönlichkeit ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu respektieren und zu schützen sowie auf deren Gesundheit gebührend Rücksicht zu nehmen. Sie dürfen Mobbing also nicht dulden. «Der Arbeitgeber, der Mobbing nicht verhindert, verletzt seine Fürsorgepflicht», hat das Bundesgericht unmissverständlich festgehalten. Damit verstösst er gegen seine vertraglichen Pflichten und kann finanziell belangt werden. Denkbar sind Schadenersatzforderungen, in schwerwiegenden Fällen kann dem Geschädigten auch eine Genugtuungssumme zugesprochen werden. Betroffene sind also nicht rechtlos.
Doch Achtung: Wer den Arbeitgeber zur Rechenschaft ziehen will, muss aktiv werden. Laut einem Urteil vom Arbeitsgericht Zürich müssen von Mobbing betroffene Mitarbeiter dies dem Arbeitgeber anzeigen und ihn an seine Fürsorgepflicht erinnern. Wer die Missstände nicht zur Sprache bringt, kann später – falls es zu einer Kündigung kommt – keine Forderungen mehr stellen.
Das musste eine Arbeitnehmerin erfahren, die erst nach erfolgter Kündigung geltend machte, sie sei aufs Schwerste gemobbt worden, weshalb die Kündigung missbräuchlich sei. Das Verdikt des Gerichts war unerbittlich: Da der Arbeitgeber über die angebliche Mobbingsituation nicht informiert war, habe er seine Pflicht, die Klägerin zu schützen, gar nicht wahrnehmen können. «Die Frage, ob tatsächlich Mobbing ausgeübt wurde, kann somit offengelassen werden», betonte das Gericht und wies die Klage ab.
Dass man Ungereimtheiten und Konflikte am Arbeitsplatz frühzeitig ansprechen sollte, bestätigt auch Claudia Stam-Wassmer von der Fachstelle für Mobbing und Belästigung in Zürich und Bern. Sie rät jedoch, in einer ersten Phase nicht von Mobbing zu reden, sondern die konkreten Vorfälle und Probleme anzusprechen (siehe «So sprechen Sie das Thema Mobbing richtig an»). Zur Vorbereitung des Gesprächs empfiehlt es sich, Tagebuch zu führen und Belege für unfaire Attacken zu sammeln. «Es ist wichtig, dass man offen auf den Tisch legt, was einem zu schaffen macht, und zeigt, dass man ernsthaft eine Lösung sucht», so die Fachfrau. «Wenn wir die Arbeitgeber unserer Ratsuchenden kontaktieren, hören wir von den Chefs immer wieder, sie hätten nicht gewusst, dass die Probleme so gravierend seien.»
- Bereiten Sie sich auf das Gespräch vor. Notieren Sie sich die wichtigsten Punkte (Vorfälle, Daten).
- Sprechen Sie die Probleme offen an. Definieren Sie, worum es geht.
- Vermeiden Sie Vorwürfe und Anklagen. Reden Sie über Ihre Gefühle in Ich-Botschaften, zum Beispiel: «Es belastet mich, dass...», «Ich fühle mich übergangen, wenn...» et cetera. Lassen Sie das Gegenüber ausreden und hören Sie zu. So reden Sie nicht aneinander vorbei.
- Fragen Sie bei Unklarheiten nach: «Wie meinen Sie das?», «Sie sind also der Auffassung, dass...», «Wie kommen Sie darauf?».
- Akzeptieren Sie keine Pauschalangriffe und unsachliche Kritik. Verlangen Sie Fakten. Fragen Sie, was man konkret von Ihnen erwartet.
- Lassen Sie sich Zeit mit Ihren Antworten, vermeiden Sie emotionale Ausbrüche.
- Machen Sie Lösungsvorschläge und fragen Sie auch Ihren Gesprächspartner, wie es seiner Meinung nach weitergehen soll.
- Halten Sie Abmachungen oder Zusagen schriftlich fest.
Werden Gespräche verweigert oder führen sie nicht zum Ziel, sollte man dem Arbeitgeber einen Brief schreiben, ihn darin an seine Fürsorgepflicht erinnern und ihn auffordern, Abhilfe zu schaffen (siehe Musterbrief «Mobbing am Arbeitsplatz», exklusiv für Beobachter-Abonnenten). Ist der Chef selbst der Übeltäter, gelangt man an die nächsthöhere Stelle oder die Personalabteilung. Erhält man die Kündigung, nur weil man sich für seine Rechte gewehrt hat, ist diese Kündigung missbräuchlich. Betroffene Angestellte können eine Entschädigung von bis zu sechs Monatslöhnen einklagen.
Sich gegen Mobbing zu wehren, braucht Kraft und Durchsetzungsvermögen. Wer allein nicht weiterkommt, holt besser früher als später professionelle Hilfe. Mobbingberaterin und Psychologin Claudia Stam-Wassmer bedauert, dass viele Leute sich zu spät melden. «Wenn sie entweder schon gekündigt haben oder gesundheitlich so angeschlagen sind, dass sie sagen: ‹Ich kann nicht mehr dahin zurück, ich halte es nicht mehr aus›, ist natürlich nicht mehr viel zu machen», so Stam-Wassmer. «Je früher jemand kommt, desto besser.»
Beobachter-Expertin Irmtraud Bräunlich ist Spezialistin für Arbeitsrecht und seit 35 Jahren beim Beobachter. Im Interview gibt die Autorin von mehreren Büchern zum Thema Arbeit darüber Auskunft, wie es zu Mobbing kommt und wer bevorzugt zum Opfer wird.
Beobachter: Der Begriff Mobbing wird oft gebraucht. Wie definiert sich Mobbing eigentlich?
Irmtraud Bräunlich: Bei Mobbing wird eine Einzelperson oder eine Gruppe über eine längere Zeit systematisch schikaniert, ausgegrenzt, übergangen, lächerlich gemacht. Dabei sind die einzelnen Handlungen oft nicht so schlimm. Es sind die Häufung und die Kontinuität, die körperlich und psychisch krank machen.
Beobachter: Wann ist der Verdacht auf Mobbing
unbegründet?
Bräunlich: Wenn es sich um einen einzelnen,
einmaligen Konflikt zwischen gleich starken Kontrahenten handelt.
Beobachter: Wer ist besonders gefährdet?
Bräunlich: Grundsätzlich kann es jeden treffen. Besonders gefährdet ist aber, wer anders ist als die anderen. Zum Beispiel älter oder jünger, eine Frau unter Männern, homosexuell, behindert oder Ausländer. Aber auch wer seinen Job besonders gut macht, kann unter die Räder kommen, wenn er von einem Kollegen oder Vorgesetzten als Bedrohung wahrgenommen wird. Mobbing ist übrigens viel verbreiteter in Ländern, wo das Arbeitsrecht einen deutlich besseren
Kündigungsschutz vorsieht. Wenn man einem unerwünschten Mitarbeiter nicht kündigen kann, versucht man, ihn auf andere Weise loszuwerden. Bei uns sind deshalb auch
Schwangere potenzielle Opfer.
Beobachter: Und die häufigsten Mobber sind…
Bräunlich: …schwache Chefs – zum Beispiel neue Vorgesetzte, die sich von kompetenten alten Hasen bedroht fühlen. Weil es keinen objektiven Grund für eine Entlassung gibt, fangen sie an, den Mitarbeiter rauszuekeln – in der Hoffnung, dass dieser irgendwann
genug hat und selber kündigt.
Beobachter: Wenn ich das Gefühl habe, ich würde
gemobbt: Wie gehe ich damit um?
Bräunlich: Wichtig ist, dass man sich zu Hause mal hinsetzt und versucht, Fakten von Empfindungen zu trennen. Der Fakt: «Meier hat mich heute nicht gegrüsst.» Meine Empfindung: «Der hat was gegen mich.» Aber vielleicht war Meier einfach nur verkatert oder mit seinen Gedanken bei seinem kranken Kind. Manchmal hilft es auch, die Episoden jemandem zu erzählen, um eine neue Sichtweise zu erhalten. Die Fachstelle Mobbing und Belästigung bietet zudem
Checklisten an, mit denen man das Erlebte einordnen kann.
Beobachter: Wie gehe ich am besten vor, wenn ich tatsächlich gemobbt werde?
Bräunlich: Als Erstes sollte man versuchen, sich mit dem «Angreifer» auszusprechen, am besten mit Ich-Botschaften. Also mit Formulierungen wie «Ich empfinde, dass…» und ohne dem Gegenüber Vorwürfe zu machen. Falls sich der Konflikt nicht beilegen lässt, wendet man sich an die nächsthöhere Vorgesetzte, den Personalverantwortlichen oder jemanden ausserhalb der Firma. Man kann dabei den Chef ruhig an die gesetzlich vorgeschriebene Fürsorgepflicht erinnern und ihn auffordern einzugreifen. Hilfreich sind auch Gedächtnisprotokolle und Belege für unfaire Machenschaften.
Beobachter: Worauf sollte ein Chef achten, wenn er Mobbing keine Chance geben will?
Bräunlich: Er sollte gute und offene Kommunikation fördern. Wichtig sind auch klare Aufgaben- und Kompetenzverteilungen. Besondere Achtsamkeit ist gefordert bei Veränderungen in der Firma, also Fusionen oder Restrukturierungen. Durch Unsicherheit oder auch durch mangelnde Strukturen entsteht ein Machtvakuum, das manche Alphatiere gern ausnutzen.
Beobachter: Und wie merken Chefs, dass in ihrem
Betrieb gemobbt wird?
Bräunlich: Wenn eine Abteilung überdurchschnittlich viele Wechsel oder Krankmeldungen zu verzeichnen hat, ist das ein schlechtes Zeichen. Austrittsgespräche sind da sehr hilfreich, denn wer geht, kann ehrlich sein. Er muss ja keine Konsequenzen mehr fürchten. Auch wenn ein bislang zuverlässiger Mitarbeiter stark in der Leistung nachlässt, kann Mobbing dahinterstecken. Zum Beispiel, weil er durch das Mobbing schon so sehr leidet. Oder weil der Mobber sich bemüht, ihn in Misskredit zu bringen.
Beobachter: Wie steht die Schweiz im internationalen Vergleich da? Wird bei uns eher viel oder eher wenig gemobbt?
Bräunlich: Das ist schwer zu beurteilen. Aber interessanterweise gibt es so etwas wie einen Röstigraben: Bei meinen Studien ist mir aufgefallen, dass gefühlte 80 Prozent der Gerichtsfälle zum Thema Mobbing aus der Westschweiz stammen. Auch in Umfragen klagen mehr Romands über Mobbing als Deutschschweizer. Man scheint dort sensibler zu sein für dieses Thema, und Betroffene wehren sich offensichtlich häufiger. Es wäre interessant, das mal näher zu untersuchen.
Ist das Arbeitsklima schlecht und kommt es zu Mobbing unter Mitarbeitern, ist Handeln gefragt. Als Beobachter-Mitglied erfahren Sie zum einen, wie Sie Konflikte am Arbeitsplatz ansprechen und was Sie gegen einen unfairen Chef tun können, zum anderen wie Sie gerichtlich vorgehen, wenn der Streit nicht einvernehmlich zu lösen ist.
39 Kommentare
Hallo, ich weiss wovon hier gesprochen wird. Ich hatte jahrelang unter Mobbing zu leiden. Als Mitglied des Leiterteams musste ich es aber mit mir geschehen lassen- dachte ich. Bis ich auf die Broschüre des Seco stiess und dann begriff, dass ich gemobbt werde. https://www.seco.admin.ch/seco…
Erst da habe ich mich an eine Expertin gewandt, d.h. Ich habe mich getraut dagegen mittels Anwalt https://www.wittib-law.ch/rech…
vorzugehen, und erfolgreich vorzugehen. Daher rate ich jedem in so einer Situation, wehrt euch gegen Mobbing.
Hat Ihnen jemand geholfen?