Die soziale Sicherheit ist in der Schweiz von zentraler Bedeutung: Versicherungen tragen dazu bei, dass niemand unverschuldet Not leiden muss. Unser Sozialversicherungssystem beruht auf dem Solidaritätsprinzip. Das heisst: Viele Leute zahlen in eine Versicherung ein, damit das Risiko des Einzelnen im Schadenfall klein bleibt. Man spricht auch vom Risikoausgleich im Kollektiv. Die Sozialversicherungen sind nicht gewinnorientiert.

Die Sozialversicherungen existieren kraft des Gesetzes und sind in der Regel staatlich organisiert und obligatorisch. Bei den Sozialversicherungen dominiert das Umlageverfahren. Das heisst: Was heute einbezahlt wird, wird heute weitergegeben, also von den Erwerbstätigen an die heutigen Rentenbezüger "umgelagert" (zum Beispiel in der AHV, IV und ALV).

Vorsorge: Das Drei-Säulen-Prinzip

Die drei Säulen decken die finanzielle Vorsorge für die Zeit nach der Pensionierung, den finanziellen Schaden im Todesfall sowie das Risiko einer invaliditätsbedingten Erwerbsunfähigkeit ab:

Die 1. Säule ist für alle obligatorisch (AHV, IV, EO).
Der 2. Säule müssen sich Arbeitnehmende ab einem gewissen Mindesteinkommen anschliessen (berufliche Vorsorge BV).
Die 3. Säule ist freiwillig (gebundene Vorsorge 3a und freie Vorsorge 3b).

Die Sozialversicherungen sind:

Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)
Berufliche Vorsorge oder Pensionskasse (BV)
Invalidenversicherung (IV)
Ergänzungsleistungen zur AHV und IV (EL)
Erwerbsersatzordnung (EO) bei Militärdienst, Zivilschutz, Zivildienst oder Mutterschaft
Unfallversicherung (UV)
Arbeitslosenversicherung (ALV)
Krankenversicherung (KV)
Militärversicherung (MV)
Krankentaggeldversicherung nach Krankenversicherungsgesetz (KVG).

Die Privatversicherungen sind in der Regel privatwirtschaftlich organisiert und gewinnorientiert. Sie entstehen in der Regel auf freiwilliger Basis. Zu den privaten Versicherungen gehören: