Lassen sich Ihre Eheprobleme nicht mehr lösen und denken Sie über eine Scheidung nach? Dann sollten Sie Folgendes beachten: Für eine Scheidung braucht es ein Gerichtsverfahren. Eine Online-Scheidung ist in der Schweiz noch nicht möglich.

Sie wollen beide die Scheidung

Die einverständliche Scheidung können Sie jederzeit beim Gericht einreichen. Das Gerichtsverfahren ist in der Regel einfach und anwaltliche Vertretung nicht nötig. Zuvor erstellen Sie Ihre Scheidungsvereinbarung, selber oder mit Hilfe einer Anwältin. Suchen Sie noch nach einer Einigung, kann eine Mediation helfen.

In der Scheidungsvereinbarung regeln Sie Folgendes:

Wenn Sie minderjährige Kinder haben: die elterliche Sorge und die Betreuung respektive das Besuchsrecht sowie den Kinderunterhalt (= Kinderalimente)
Wenn nötig, den nachehelichen Unterhalt für die Ex-Ehefrau oder den Ex-Ehemann (= Scheidungsalimente)
Die Aufteilung des ehelichen Vermögens inklusive allfälliges Wohneigentum (= güterrechtliche Auseinandersetzung)
Die Teilung des während der Ehe gesparten Pensionskassenguthabens (= PK-Splitting)

Nur einer will die Scheidung

Lehnt ein Ehegatte die Scheidung ab, muss der andere auf Scheidung klagen. Das geht aber nur, wenn das Ehepaar seit mindestens zwei Jahren getrennt lebt. Vor Ablauf der zweijährigen Trennungsfrist wird eine Scheidungsklage nur in Ausnahmefällen akzeptiert. Strittige Scheidungen können sich jahrelang hinziehen und gehen ins Geld. Anwaltliche Unterstützung ist die Regel. Wird um die Kinder gestritten, kann das Gericht nie eine Lösung verfügen, die für alle Beteiligten passt. Solange noch eine minimale Gesprächsbereitschaft unter den Eltern da ist, lohnt es sich, eine Lösung mit Hilfe einer Mediation zu suchen.

Trennung jederzeit möglich

Sich trennen können Sie sich dagegen jederzeit auch ohne Gericht, am besten mit einer schriftlichen Trennungsvereinbarung. Lehnt Ihr Ehegatte auch eine Trennung ab und/oder können Sie sich über die Trennungsfolgen nicht einigen, ist eine Klage beim Gericht zur Regelung des Getrenntlebens jederzeit möglich.

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