Doch. Denn es gibt tatsächlich ein Gesetz, das diese Frage regelt.

Dort steht: Wer Waren und Dienstleistungen anbietet, muss Schweizer Banknoten und Münzen akzeptieren. Das heisst, die Betreiberin des Marronistands ist verpflichtet, Bargeld anzunehmen.

Aber Achtung: Die beschriebene gesetzliche Regelung ist bloss sogenanntes dispositives Recht.

Buchtipp
Clever mit Geld umgehen
Clever mit Geld umgehen
Partnerinhalte
 
 
 
 

Das heisst: Anbieterinnen und Anbieter können etwas anderes bestimmen – etwa dass man nur mit Karte zahlen kann. Das ist aber nur gültig, wenn die Kundschaft darüber in Kenntnis gesetzt wird. Und zwar bevor sie Ja sagt zu einem Kaufgegenstand oder einer Dienstleistung.

Etwa im Kleingedruckten, irgendwo neben dem Bestellfenster oder auch mündlich. Auch möglich ist, dass Kartenzahlungen erst ab einem Betrag von 20 Franken akzeptiert werden.

Hat der Marronistand also ein gut sichtbares Schild montiert, welches auf Karte und Twint als einzige Zahlungsart verweist, können die Marroni nicht mit Bargeld bezahlt werden. 

Rechtsratgeber
Mehr zu Kaufverträgen

Gekauft ist gekauft! Ein Rücktritts- oder Umtauschrecht gibt es nur bei wenigen Ausnahmen. Der Beobachter erläutert, welche das sind, und zeigt, worauf man beim Abschluss eines Kaufvertrags achten sollte. Zudem erhalten Mitglieder weitere Tipps, wie sie Vertragsklauseln zu ihren Gunsten ändern können.

Der Beobachter-Newsletter – wissen, was wichtig ist.

Das Neuste aus unserem Heft und hilfreiche Ratgeber-Artikel für den Alltag – die wichtigsten Beobachter-Inhalte aus Print und Digital.

Jeden Mittwoch und Sonntag in Ihrer Mailbox.

Jetzt gratis abonnieren